Eine Pressemitteilung des Rundfunkrats 19. Januar 2010: Apps in Drei-Stufen-Test integrieren
Köln (ots)
"Mit den Apps steht der Drei-Stufen-Test vor einer neuen Bewährungsprobe", erklärt Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats. "Klar ist, dass es sich bei Apps nicht um neue Angebote handelt, sondern nur um einen neuen Verbreitungsweg. Sowohl die Rundfunkmitteilung der EU-Kommission als auch der Rundfunkstaatsvertrag lassen keinen Zweifel daran, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Übertragungswege nutzen kann. Daher ist für die Apps auch kein neuer Drei-Stufen-Test erforderlich. Mit dem Rundfunkstaatsvertrag hat uns der Gesetzgeber aber gleichfalls unzweifelhaft auferlegt, dass bei den Telemedien insbesondere auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des öffentlich-rechtlichen Handelns einbezogen werden müssen."
Um einen rechtsfesten und praktikablen Weg zur Einbeziehung der Apps in den Drei-Stufen-Test zu finden, empfiehlt der WDR-Rundfunkrat der ARD, während der Prüfung der vorliegenden Telemedienkonzepte darauf zu verzichten, neue Verbreitungswege zu nutzen.
Zugleich zeige das Beispiel der Apps, dass sich die technologischen und wirtschaftlichen Bedingungen schneller ändern, als dass sie bisher in dem Verfahren haben berücksichtigt werden können.
Besuchen Sie auch die Seite des Rundfunkrates im Internet: www.wdr-rundfunkrat.de
Pressekontakt:
Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
E-Mail: rundfunkrat@wdr.de
Tel: 0221/220-5600
Original-Content von: WDR-Rundfunkrat, übermittelt durch news aktuell