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Eine Pressemitteilung des Rundfunkrats 19. Januar 2010: Apps in Drei-Stufen-Test integrieren

Köln (ots)

"Mit den Apps steht der Drei-Stufen-Test vor einer
neuen Bewährungsprobe", erklärt Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des 
WDR-Rundfunkrats. "Klar ist, dass es sich bei Apps nicht um neue 
Angebote handelt, sondern nur um einen neuen Verbreitungsweg. Sowohl 
die Rundfunkmitteilung der EU-Kommission als auch der 
Rundfunkstaatsvertrag lassen keinen Zweifel daran, dass der 
öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Übertragungswege nutzen kann. 
Daher ist für die Apps auch kein neuer Drei-Stufen-Test erforderlich.
Mit dem Rundfunkstaatsvertrag hat uns der Gesetzgeber aber 
gleichfalls unzweifelhaft auferlegt, dass bei den Telemedien 
insbesondere auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des 
öffentlich-rechtlichen Handelns einbezogen werden müssen."
Um einen rechtsfesten und praktikablen Weg zur Einbeziehung der 
Apps in den Drei-Stufen-Test zu finden, empfiehlt der WDR-Rundfunkrat
der ARD, während der Prüfung der vorliegenden Telemedienkonzepte 
darauf zu verzichten, neue Verbreitungswege zu nutzen.
Zugleich zeige das Beispiel der Apps, dass sich die 
technologischen und wirtschaftlichen Bedingungen schneller ändern, 
als dass sie bisher in dem Verfahren haben berücksichtigt werden 
können.
Besuchen Sie auch die Seite des Rundfunkrates im Internet:
www.wdr-rundfunkrat.de

Pressekontakt:

Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
E-Mail: rundfunkrat@wdr.de
Tel: 0221/220-5600

Original-Content von: WDR-Rundfunkrat, übermittelt durch news aktuell

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