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Korrektur I ++ Kein Geld für veraltete Autobahnplanungen: Sperrung der Mittel bis Wissing neue Informationen vorlegt ++

Kommentar

Korrektur des Kommentars vom 16. Oktober 2024 | 133

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

Kein Geld für veraltete Autobahnplanungen: Sperrung der Mittel bis Wissing neue Informationen vorlegt

Korrektur: In der Aussendung wurde fälschlicherweise an zwei Stellen der Finanzausschuss genannt. Es handelt sich jedoch um den Haushaltsausschuss. Wir bitten das Versehen zu Entschuldigen.

Anlässlich der Behandlung des Straßenbauetats im Haushaltsausschuss appelliert Jens Hilgenberg, Leiter Verkehrspolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an die Mitglieder des Ausschusses:

„Solange nicht klar ist, wie Natur- und Klimaschutz beim Bau von Autobahnen und Bundesstraßen vollumfänglich berücksichtigt werden, darf kein weiteres Geld für die einzelnen Projekte zugesagt werden. Die Mitglieder des Haushaltsausschuss müssen deshalb von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) die Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung zum Bundesverkehrswegeplan einfordern. Ohne diese Informationen können keine belastbaren Entscheidungen getroffen werden. Deshalb fordert der BUND bis zur Veröffentlichung der Bedarfsplanüberprüfung die Sperrung der Mittel für den Aus- und Neubau für Bundesfernstraßen.

Aktuell stehen in den Plänen eine Reihe von Neu- und Ausbauprojekten für Autobahnen und Bundesstraßen, die nach einer ordnungsgemäßen Bedarfsplanüberprüfung herausfallen würden, weil sich nicht mit Natur- und Klimaschutzvorgaben vereinbar sind. Ein weiterer Aspekt sind die massiven Kostensteigerungen bei den im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Neu- und Ausbauprojekten. Beides muss dazu führen, dass der Bau und die weitere Planung der besonders teuren und naturzerstörenden Projekte sofort unterbrochen und auf Eis gelegt werden. Der Haushaltsausschuss muss dem Minister und seinem Haus klarmachen, dass ohne detaillierte und aktualisierte Informationen und eine klare Priorisierung auf den Erhalt kein Geld für die Straßenbaupläne zugesagt werden kann.

Hintergrund:

Eine Sperre (qualifizierter Sperrvermerk) von einzelnen Posten des Haushalts ist nichts Ungewöhnliches und findet immer wieder Anwendung. Durch die zeitliche Nähe zu der vom BMDV noch immer für den Spätsommer 2024 angekündigten Übermittlung der Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung zum Bundesverkehrswegeplan 2030, kann nach intensiver Befassung mit den Projekten, eine Freigabe der Mittel für überprüfte Projekte noch rechtzeitig erfolgen.

Mehr Informationen:

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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