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++ Gericht verhandelt über BUND-Klage gegen erstes festes LNG-Terminal in Stade ++

Pressemitteilung

27. März 2025 | 029

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

Gericht verhandelt über BUND-Klage gegen erstes festes LNG-Terminal in Stade

Berlin/Hannover/Leipzig: Am heutigen Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des BUND-Landesverbandes Niedersachsen gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des LNG-Terminals in Stade. Es wäre das erste landseitige Terminal in Deutschland. Gegen die Genehmigung hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im März 2024 Klage erhoben. Der Umweltverband kritisiert insbesondere die Überdimensionierung beim Ausbau der LNG-Infrastruktur. Aufgrund der aktuellen Versorgungssituation und der geringen Auslastung bestehender Terminals bedarf es dringend einer Kurskorrektur, um die Ausbauplanung an aktuelle Gegebenheiten anzupassen und weitere Fehlinvestitionen sowie fossile Abhängigkeiten zu vermeiden. Darauf fokussiert der BUND auch seine Protestaktion direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht vor Beginn der heutigen Gerichtsverhandlung.

Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen: „Das landseitige LNG-Terminal in Stade wurde für eine Nutzung mit fossilem Gas bis in das Jahr 2043 genehmigt. Das steht den Zielen des Landes Niedersachsen, Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen, fundamental entgegen. Statt das fossile Zeitalter weit über den tatsächlichen Bedarf hinaus festzuschreiben, fordern wir, die LNG-Planungen grundlegend zu überprüfen und zu korrigieren. Genehmigt werden dürfen ausschließlich Terminals, die energiepolitisch nachweislich notwendig und bei denen schwerwiegende Folgen für Natur und Umwelt ausgeschlossen sind.“

Wie auch verschiedene Studien beispielsweise vom New Climate Institute oder DIW Berlin belegen, könnte eine mögliche Gas-Versorgungslücke durch ambitioniertere Reduktionen im Verbrauch und vorübergehende Nutzung schwimmender Terminals bis maximal 2035 abgedeckt werden.

Tina Löffelsend, BUND-Klimaschutzexpertin: „Besonders kritisch sehen wir, dass der eigentlich gesetzlich geforderte Nachweis einer Umrüstbarkeit auf klimaneutrale Energieträger wie grünes Ammoniak oder Biomethan für das geplante Land-Terminal fehlt. Vor einer Genehmigung muss es verbindliche Aussagen geben, wie und wann eine klimagerechte Umrüstung erfolgt. Insbesondere bei einer Umrüstung auf flüssiges Ammoniak müssen Gefährdungsszenarien wie Lecks eine zentrale Rolle spielen. Flüssiges Ammoniak birgt erhebliche Gefahren für Wasserorganismen und Gewässerlebensräume. Solange diese Verbindlichkeit nicht feststeht, darf das LNG-Terminal in Stade nicht weitergebaut werden.“

Eine spätere Umrüstung von LNG-Terminals zum Import von grünem Flüssigwasserstoff oder Ammoniak zieht erhebliche technische Anpassungen und zum Teil erhebliche Kosten nach sich und ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Zudem fand weder eine ausreichende Überprüfung auf Gefährdungsszenarien statt noch wurden notwendige Sicherheitsabstände berechnet, sondern lediglich geschätzt. Im Umfeld der geplanten Anlage liegen geschützte Gewässerlebensräume von internationaler Bedeutung wie das FFH-Gebiet „Unterelbe“ mit hoch sensiblen und gefährdeten Fischarten. Auch die katastrophalen Folgen durch mögliche Schiffshavarien auf der stark befahrenen Elbe und zunehmende Sturmfluten werden laut BUND unterschätzt.

Hintergrund:

Über die drei schwimmenden LNG-Terminals wurden in 2024 bundesweit nur 6,9 Milliarden Kubikmeter Gas eingespeist. Laut Bundesnetzagentur entspricht dies lediglich einem Anteil von acht Prozent der gesamten Gasimporte. Zudem waren diese Terminals nicht ausgelastet (Rügen zu acht Prozent, Wilhelmshaven 61 Prozent, Brunsbüttel 68 Prozent). LNG hat somit nur eine geringe Bedeutung für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Fast 90 Prozent der LNG-Importe stammen derzeit aus den USA und werden durch eine umweltschädliche Fracking-Industrie gewonnen, die massive Schäden in den Fördergebieten verursacht.

Zusätzlich kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei Bau und Inbetriebnahme der Terminals. Das schwimmende Terminal in Stade, die Energos Force, wurde nie in Betrieb genommen. Die bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH, die die Terminalschiffe für die Bundesregierung gechartert hat, hat jüngst die Zusammenarbeit mit HEH in Stade gekündigt und das Terminalschiff abgezogen. Auch das landseitige Terminal wird laut Aussage des Betreibers frühestens 2027 den Betrieb aufnehmen.

Mehr Informationen:

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist mit insgesamt über 674.000 Mitgliedern und Unterstützer*innen einer der größten Umweltverbände Deutschlands. Seit 50 Jahren engagiert er sich unter anderem für eine ökologische Landwirtschaft, den Klimaschutz, den Schutz bedrohter Arten, des Waldes und des Wassers. Finanziert durch Spenden und Mitgliedsbeiträge ist der BUND unabhängig von Politik und Wirtschaft.

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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