"KEF hat bei Online-Kosten nachträglich Systematik geändert"
ZDF-Intendant weist Vorwurf des "Wortbruchs" zurück
Selbstbindung hatte seit 2004 einvernehmliche Geschäftsgrundlage
Mainz (ots)
ZDF-Intendant Markus Schächter hat den Vorwurf eines "Wortbruchs" im Zusammenhang mit den Online-Aufwendungen des Senders nachdrücklich zurückgewiesen. Der in die Öffentlichkeit getragene falsche Eindruck sei dadurch entstanden, dass die Kommission zur Ermittlung des Gebührenbedarfs (KEF) in ihren neuesten Berechnungen eine "neue und geänderte Systematik" zugrunde gelegt habe. Schächter: "Das ZDF hat die Begrenzung, auf die es sich selbst verpflichtet hat, strikt eingehalten." Daran könne auch nichts ändern, dass die KEF die Geschäftsgrundlage nachträglich geändert habe.
In einem Schreiben an den ZDF-Fernsehrat, das auch dem ZDF-Verwaltungsrat vorliegt, erläuterte Schächter die Berechnungsgrundlagen, die mit Kenntnis der Rundfunkkommission der Länder und der KEF in den zurückliegenden Jahren Maßstab für die Ermittlung der Onlinekosten gewesen seien. Die KEF selbst habe von Anfang an die technischen Verbreitungskosten nicht als Teil der Online-Projektanmeldung akzeptiert. "Auf dieser Grundlage, die der Unterscheidung zwischen Programmkosten und Verbreitungskosten im Fernsehbereich entspricht, hat das ZDF seine Selbstbindungserklärung abgegeben", erläuterte der ZDF-Intendant dem Fernsehrat.
Bereits zu Beginn der Diskussion über eine Begrenzung des Online-Aufwands der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten habe das ZDF zu den Empfehlungen der Rundfunkkommission im Jahr 2004 ausführlich Stellung genommen. Wörtlich heißt es dort: "Unter der Prämisse, dass die Online-Aufwendungen auch zukünftig in der gegenwärtigen Systematik der KEF-Anmeldungen gerechnet werden, ist das ZDF bereit, hinsichtlich einer Begrenzung der Aufwendungen für Online-Angebote auf 0,75 Prozent des Anstaltsetats einzugehen." Dies sei - mit Kenntnis der Länder - auch in die Selbstbindungserklärung des ZDF eingegangen.
Wenn nun die KEF im Entwurf ihres neuen Berichts eine andere Berechnungssystematik zugrunde lege, verlasse sie die Geschäftsgrundlage, die in den zurückliegenden Jahren unter allen Beteiligten inklusive der Länder abgestimmt gewesen sei. Schächter: "Der Berichtsentwurf der KEF entspricht nicht den Verabredungen. Von einem Wortbruch kann überhaupt keine Rede sein."
Mainz, 7. Dezember 2007 ZDF Pressestelle
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