ZDF-Programmhinweis
Sonntag, 20. Januar 2008, 18.00 Uhr, ML Mona Lisa
Montag, 21. Januar 2008, 9.05 Uhr, Volle Kanne - Service täglich
Montag, 21. Januar 2008, 12.15 Uhr, drehscheibe Deutschland
Mainz (ots)
Sonntag, 20. Januar 2008, 18.00 Uhr ML Mona Lisa mit Marina Ruperti
Dumpinglöhne - Wie im Einzelhandel Mitarbeiter ausgebeutet werden UNICEF - Wie die Hilfsorganisation mit Spenden umgeht Mobil-Massage - Wie Studenten ihren Geldbeutel aufbessern
Montag, 21. Januar 2008, 9.05 Uhr Volle Kanne - Service täglich mit Ingo Nommsen
Gast im Studio: Saskia Valencia Top-Thema: Zeitarbeit Einfach lecker: Bällchen von Schweinemett mit Kapernsauce - Kochen mit Armin Roßmeier PRAXIS täglich: Migräne Tier & Wir: Tierversicherung Service: Neues von der Grünen Woche in Berlin Reportage: Ski-Team-Paralympics - Teil 1
Montag, 21. Januar 2008, 12.15 Uhr drehscheibe Deutschland
Vorwurf Schleuserei - Deutscher Taxifahrer in dänischer Haft Richtig versichert auf die Piste - Ski und Rodel gut! Geballte Naturgewalt - Wie entsteht eine Lawine?
Montag, 21. Januar 2008, 19.25 Uhr WISO mit Michael Opoczynski
Lohnrunde 2008 - Löhne rauf, Konjunktur runter? / Beraterirrsinn - Was Banken älteren Kunden andrehen / Energieschleudern - Wie öffentliche Gebäude Steuergelder verheizen / Holprige Fahrt - Unausgereifte Technik bei Automatikfahrzeugen / WISO-Tipp: Neues Unterhaltsrecht - Kinder rücken an die erste Stelle
WISO-Tipp: Neues Unterhaltsrecht Ansprüche der Kinder rücken an die erste Stelle. Der Unterhalt an den Ex-Partner wird weniger lang gezahlt.
Das Unterhaltsrecht in Scheidungsfamilien wird neu geregelt. Künftig wird zuerst der Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil gezahlt. Erst dann sind die Ansprüche der Ex-Partner an der Reihe. Grundsätzlich sollen Geschiedene finanziell früher auf eigenen Beinen stehen. Bislang hat ein Ex-Partner Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn sie oder er ein Kind bis zum Alter von acht Jahren erzieht. Das betrifft meistens die Mütter. Nach der Unterhaltsrechtsreform muss sich eine geschiedene Mutter im Normalfall um einen eigenen Job kümmern, wenn das Kind drei Jahre alt geworden ist.
Das neue Unterhaltsrecht ist zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Es gilt für alle neuen Scheidungen, kann aber auch auf alte Fälle angewandt werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ex-Partner sich verändert haben. In welchen Fällen das neue Unterhaltsrecht greift und welche Vor- und Nachteile es bietet, zeigt der WISO-Tipp.
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