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ZDF-Magazin "Frontal21": Unzulässige Abschlussgebühren bei Bausparverträgen
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnt Kreditinstitute ab

Mainz (ots)

Abschlussgebühren bei Bausparverträgen sind
rechtlich unzulässig und dürfen beim Kunden nicht erhoben werden. 
Diese Ansicht vertritt der Finanzexperte Hartmut Strube von der 
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber dem ZDF-Magazin 
"Frontal21": "Wir werden darauf drängen, dass diese Abschlussgebühren
und die Darlehenskosten bei Bausparfinanzierungen vom Markt genommen 
werden. "Deswegen hat die Verbraucherzentrale bereits mehrere große 
Bausparkassen abgemahnt.
Üblicherweise verlangen Bausparkassen bei Abschluss des Vertrages 
ein bis 1,5 Prozent der Bausparsumme als Gebühren. Für den Kauf oder 
Bau einer Immobilie werden jedes Jahr mindestens drei Millionen 
Bausparverträge abgeschlossen, alle mit Abschlussgebühr. Damit haben 
die Bausparkassen über Jahre hinweg mindestens sieben Milliarden Euro
eingenommen, rechnet Strube vor. Zu Unrecht, wie er weiter erklärt. 
Er verweist auf die gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. 
Der urteilte in der Vergangenheit schon mehrfach zugunsten der 
Kunden, nämlich immer dann, wenn die Dienstleistung eines 
Kreditinstituts nicht im Auftrag des Kunden erfolgte.
Die Haltung der Verbraucherschützer stützt auch der Vorsitzende 
Richter des Bankensenats beim Bundesgerichtshof, Gerd Nobbe, Anfang 
des Jahres in einem juristischen Grundsatz-Artikel. Für die 
Abschlussgebühren bei Bausparkassen kommt er zu einem eindeutigen 
Ergebnis: "Ein solches Abschlussentgelt ist AGB-rechtlich unzulässig.
Der Vertragsabschluss als solcher und die Eröffnung des Bausparkontos
sind keine Dienstleistung für den Kunden."
Der Zentrale Kreditausschuss, der unter anderem die 
öffentlich-rechtlichen Bausparkassen vertritt, erklärte auf Anfrage, 
dies sei Sache der einzelnen Kreditinstitute. Der Verband der 
Privaten Bausparkassen beruft sich dagegen auf die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. In einer Stellungnahme 
gegenüber "Frontal21" heißt es, Abschlussgebühren seien in den von 
der BaFin bestätigten und vom Bundeskartellamt genehmigten 
Allgemeinen Bausparbedingungen vorgesehen.
Tatsächlich hat die Rechtsvorgängerin der BaFin vor gut 20 Jahren 
solche Abschlussgebühren genehmigt. Doch Hartmut Strube von der 
Verbraucherzentrale NRW lässt das nicht gelten: "Damals hätten die 
Bausparkassen erkennen können, dass diese Weisung der BaFin völlig 
rechtsgrundlos und absurd ist. Die war nicht rechtlich durchsetzbar 
aus unserer Sicht. Allerdings wurde sie gerne akzeptiert, denn die 
BaFin hat quasi den Bausparkassen einen Freifahrtschein zum 
Abkassieren gegeben."
Weitere Informationen in der ZDF Sendung "Frontal21" am Dienstag, 
27. Mai 2008, 21.00 Uhr. Nachfragen bitte an die Redaktion 
"Frontal21",
Telefon: 030/2099-1254
Fotos sind erhältlich über den ZDF-Bilderdienst, Telefon: 06131 / 
70-6100, und über http://bilderdienst.zdf.de/presse/frontal21

Pressekontakt:

ZDF-Pressestelle

Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121

Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell

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