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Pressemitteilung
Beschluss des ZDF-Fernsehrates am 31. März 2000 in Mainz zur "Dynamik nationaler und internationaler Zusammenschlüsse auf dem Medien- und Kommunikationssektor und ihre Bedeutung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk"

Mainz (ots)

Vor dem Hintergrund weitreichender Veränderungen der
Medien- und Kommunikationslandschaft spricht sich der Fernsehrat
gegen zusätzliche Einschränkungen von Handlungsspielräumen des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Der Fernsehrat unterstützt
deshalb den Intendanten im Rahmen der Diskussion um den 5.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag, auf die Berücksichtigung folgender
Gesichtspunkte hinzuwirken:
1. Beibehaltung von Werbung und Sponsoring im Programm des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (siehe Beschluss des Fernsehrates
vom 1. Oktober 1999)
2. Bundesweite Zuweisung von 50 Prozent der digitalen
terrestrischen Frequenzen für ARD und ZDF zur Sicherstellung einer
flächendeckenden Versorgung mit öffentlich-rechtlichen Angeboten im
digitalen Fernsehen.
Darüber hinaus fordert der Fernsehrat den Intendanten auf,
Konzeptionen und Projekte zu entwickeln, um die Handlungs- und
Wettbewerbsfähigkeit des ZDF bei der Zusammenarbeit mit Dritten und
bei der Betätigung über Tochterfirmen, insbesondere auf dem
Produktionssektor, zu sichern und wenn möglich zu verbessern.

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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