Pressemitteilung
Beschluss des ZDF-Fernsehrates am 31. März 2000 in Mainz zur "Dynamik nationaler und internationaler Zusammenschlüsse auf dem Medien- und Kommunikationssektor und ihre Bedeutung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk"
Mainz (ots)
Vor dem Hintergrund weitreichender Veränderungen der Medien- und Kommunikationslandschaft spricht sich der Fernsehrat gegen zusätzliche Einschränkungen von Handlungsspielräumen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Der Fernsehrat unterstützt deshalb den Intendanten im Rahmen der Diskussion um den 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, auf die Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte hinzuwirken:
1. Beibehaltung von Werbung und Sponsoring im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (siehe Beschluss des Fernsehrates vom 1. Oktober 1999)
2. Bundesweite Zuweisung von 50 Prozent der digitalen terrestrischen Frequenzen für ARD und ZDF zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit öffentlich-rechtlichen Angeboten im digitalen Fernsehen.
Darüber hinaus fordert der Fernsehrat den Intendanten auf, Konzeptionen und Projekte zu entwickeln, um die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit des ZDF bei der Zusammenarbeit mit Dritten und bei der Betätigung über Tochterfirmen, insbesondere auf dem Produktionssektor, zu sichern und wenn möglich zu verbessern.
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