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ZDF-Fernsehrat beschließt Verfahren für den Drei-Stufen-Test
Vorsitzender Ruprecht Polenz: Regelungen transparent und nachvollziehbar

Mainz (ots)

Der ZDF-Fernsehrat hat im Vorgriff auf die
Anforderungen des
12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zur Umsetzung des 
Drei-Stufen-Tests für die Genehmigung neuer oder veränderter sowie 
der beste¬henden Telemedienangebote die Einführung eines 
Genehmigungs¬verfahrens beschlossen. Damit hat das Gremium die vor 
einem Jahr beschlossene Übergangsregelung den Erwartungen der 
EU-Kom¬mission entsprechend fortgeschrieben und das Verfahren 
angepasst.
Der Drei-Stufen-Test liegt in der Verantwortung des Fernsehrates, 
der sich "einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren in 
beson¬derer Weise verpflichtet" sehe, wie Fernsehratsvorsitzender 
Ruprecht Polenz in seiner Beschlussvorlage an das Gremium 
unterstrich. Die Unabhängigkeit des Fernsehrates im Drei-Stufen-Test 
werde durch geeignete Maßnahmen sichergestellt.
Ausgangspunkt für das Verfahren ist eine Projektbeschreibung, die 
vom ZDF-Intendanten dem Fernsehrat vorzulegen ist. Die 
Projekt¬beschreibung orientiert sich an den Kriterien für den 
Drei-Stufen-Test und legt dar, ob das geplante Angebot zum 
öffentlichen Auftrag gehört und ein Beitrag zum publizistischen 
Wettbewerb in qualitativer Hinsicht ist. Dabei sind Umfang und 
Qualität der bereits vorhandenen, frei zu¬gänglichen Angebote 
einzubeziehen. Die Projektbeschreibung enthält ferner die Kosten des 
Angebotes.
Der Fernsehrat entscheidet dann über die Einleitung des 
Verfahrens. Innerhalb dieses Verfahrens wird zunächst die 
Projektbeschreibung im Internet-Auftritt des ZDF veröffentlicht, um 
Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Angebot zu gewähren, das
Gegenstand des Drei-Stufen-Tests ist. Die Frist zur Stellungnahme 
wird vom Fernseh¬rat bestimmt, beträgt aber mindestens sechs Wochen. 
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Markt wird der
Fernsehrat gemäß den gesetzlichen Vorgaben die gutachterliche 
Beratung exter¬ner Sachverständiger hinzuziehen.
Der Drei-Stufen-Test wird auf gesamtheitlich zusammengestellte 
Dienste und ihre Grundausrichtung angewendet. Einzelne Sendungen oder
Einzelelemente des Angebots sind davon nicht betroffen. Die 
Entscheidung über die Aufnahme eines neuen oder veränderten An¬gebots
trifft der ZDF-Fernsehrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der 
anwesenden Mitglieder, mindestens aber mit der Mehrheit der 
ge¬setzlichen 77 Mitglieder des Gremiums.

Pressekontakt:

ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121

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