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ZDF

Drei-Stufen-Test wird für gemeinsame Programme mit der ARD abgestimmt
ZDF-Fernsehrat schreibt Verfahren fort
Werbefernsehen ausgelagert

Mainz (ots)

Der ZDF-Fernsehrat hat in seiner jüngsten Sitzung in
Mainz den Fern¬sehratsvorsitzenden beauftragt, das 
Drei-Stufen-Test-Verfahren für die gemeinschaftlich mit der ARD 
betriebenen Angebote mit den zuständi¬gen Gremien der ARD 
abzustimmen. Damit hat der ZDF-Fernsehrat zugleich seinen im Dezember
2008 gefassten Beschluss zur Vorwegumsetzung des Drei-Stufen-Tests 
fortgeschrieben. Dies soll auch Grundlage für eine Richtlinie über 
das Verfahren zur Genehmigung neuer oder veränderter Angebote sein.
ZDF-Intendant Markus Schächter erläuterte noch einmal das 
Verfahren, wie es im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen 
ist und derzeit zur Ratifizierung die Landtage durchläuft. Die 
digitalen Fernsehprogramme werden im neuen Vertragswerk als 
Zusatzangebote konkret beschrieben. Der Staatsvertrag sieht für das 
ZDF neben dem Hauptprogramm ein Informationsprogramm, ein aus dem 
Theaterkanal weiterentwickeltes Kulturprogramm und die 
Fortentwicklung des bisherigen ZDFdokukanals für ein jüngeres 
Publikum vor. Mit der Neuregelung der digitalen Zusatzkanäle erhalte 
das ZDF keine zusätzlichen Programme, erläuterte Intendant Schächter.
Es werde jedoch in die Lage versetzt, die drei bisher schon digital 
verbreiteten Programme - orientiert an den Zuschauerbedürfnissen - 
weiterzuentwickeln.
Konkrete Regelungen sieht der neue Staatsvertrag außerdem für 
einen Telemedienauftrag vor, der für Sendungen und für 
sendungsbezogene Angebote gilt, begrenzt auf eine Verweildauer im 
Internet von sieben Tagen. Gleichermaßen erlaubt der Staatsvertrag 
aber auch, über Telemedienkonzepte Angebote über die Siebentagesfrist
hinaus vorzuhalten. Dies kann auch für nicht sendungsbezogene 
Angebote und für Archivmaterial gelten. Die Telemedienkonzepte regeln
die Verweildauer der unterschiedlichen Angebote im Netz und müssen im
Wege des Drei-Stufen-Tests von den zuständigen Gremien und von der 
Rechtsaufsicht genehmigt werden. Die bereits bestehenden Angebote 
müssen noch vor dem Inkrafttreten des 12. 
Rundfunkänderungsstaatsvertrags (1. Juni 2009) in einem 
Telemedienkonzept beschrieben werden, das bis zum 31. August 2010 von
den zuständigen Gremien nach einem Drei-Stufen-Test zu genehmigen 
ist. Grundsätzlich verboten sind presseähnliche Angebote.
Die Telemedien müssen gemäß Staatsvertrag der Bildung, 
Informa¬tion, Beratung und Unterhaltung dienen und insbesondere 
Beiträge zur Kultur enthalten. Durch die Angebote soll allen 
Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft 
ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und 
inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten 
gefördert werden. Die Telemedien des ZDF müssen 
journalistisch-redaktionell veranlasst und gestaltet sein.
Entsprechend dem mit der EU-Kommission gefundenen 
Beihilfekompromiss sieht der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die 
strukturelle Trennung der kommerziellen Tätigkeiten vom 
Programmauftrag vor. Dies bedeutet, dass kommerzielle Tätigkeiten 
zukünftig von rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften 
wahrgenommen werden. Das ZDF musste deshalb sein Werbefernsehen 
auslagern. Dies sei mit der Gründung der ZDF Werbefernsehen GmbH 
Anfang dieses Jahres geschehen, teilte der Intendant mit.

Pressekontakt:

ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121

Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell

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