"Unterricht am Küchentisch": ZDF-Dokumentation über Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken
Mainz (ots)
In kaum einem anderen europäischen Land wird so verbissen an der Schulpflicht festgehalten wie in Deutschland. Während im Ausland Privatunterricht zuhause, sogenanntes "Homeschooling", weitgehend erlaubt oder doch zumindest geduldet ist, machen sich Eltern in Deutschland strafbar, wenn sie ihre Kinder nicht in die Schule schicken. Die Dokumentation "Unterricht am Küchentisch" von Gregor Bialas, die das ZDF am Dienstag, 24. November 2009, 22.15 Uhr, in seiner Reihe "37°" ausstrahlt, begleitet zwei Familien, die sich der Schulpflicht widersetzen.
Dagmar und Tilman Neubronner aus Bremen sind der Überzeugung, dass Kinder gern lernen - ohne Zwang. Als ihr Sohn Moritz im Alter von acht Jahren zunehmend mit Krankheiten und aggressivem Verhalten auf den Schulbesuch reagiert, melden die Eltern ihn von der Schule ab. Seitdem lernt Moritz freiwillig zuhause - wie sein jüngerer Bruder Thomas auch. Der Verstoß gegen die Schulpflicht wird von den Behörden mit hohen Zwangsgeldern geahndet, weitere Zwangsmaßnahmen werden angedroht. Aus Furcht, das Sorgerecht zu verlieren, verlässt die Familie Deutschland und hält sich größtenteils im europäischen Ausland auf - bis heute. Dennoch kämpfen die Eltern unermüdlich weiter für die Lernfreiheit ihrer Kinder, heute zwölf und zehn, um endlich ein normales Leben in der Heimat führen zu können.
Rosemarie und Jürgen Dudek wollen ihre sieben Kinder, darunter vier schulpflichtige, aus religiösen Gründen nicht in eine staatliche Schule gehen lassen. Sie unterrichten sie zuhause wie in einer Zwergschule. Der Stundenplan richtet sich nach dem offiziellen Lehrplan. Dudeks wollen ihren besonderen Glauben an Gott und die Bibel leben und finden ihre Werte in den Schulen nicht wieder. Soziale Kontakte knüpfen die Kinder bei der freiwilligen Feuerwehr, im Schwimmverein oder bei den Pfadfindern, doch unterrichtet werden sie seit fast zehn Jahren von ihren Eltern zuhause. 2008 wurden diese zu je drei Monaten Gefängnisstrafe verurteilt, ohne Bewährung. Dudeks gingen jedoch in Revision und müssen vorerst nicht ins Gefängnis. Das endgültige Urteil steht noch aus.
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