ZDF-Pressemitteilung
Verfassungsrechtler: Hessische Landtagswahl ist ungültig
ZDF-Magazin "Frontal" berichtet: Dienstag, 14. November 2000, 21.00 Uhr
Mainz (ots)
Nach Recherchen des ZDF-Magazins "Frontal" ließ die hessische CDU in der letzten Woche vor der Landtagswahl am 7. Februar 1999 über 4000 Großplakate kleben, für die eine Mainzer Druckerei rund 75 000 Mark erhielt. Dieselbe Summe taucht als Auszahlung an die Mainzer Druckerei in einer Kontoübersicht eines CDU-Schwarzgeldkontos auf.
Die Kontoübersicht befindet sich in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Danach richtete der CDU-Treuhänder Horst Weyrauch am 6. August 1998 das Konto bei der Frankfurter Bank Hauck und Aufhäuser ein und zahlte rund 1,4 Millionen Mark in fünfstelligen Teilbeträgen ein, die er zuvor vom Züricher Konto der CDU-Stiftung "Zaunkönig" abgehoben hatte.
Der Frankfurter Verfassungsrechtler Prof. Dr. Günter Frankenberg sagte zu den 4000 offenbar mit Schwarzgeld finanzierten Großplakaten gegenüber "Frontal": "Diese Plakatierung war außerordentlich wichtig und ausschlaggebend für das Wahlergebnis. Deshalb müsste die Wahl für ungültig erklärt werden."
Auch die landesweit aufgestellten Großplakatständer, auf die die CDU auch die Plakate "Ja zur Integration - Nein zur doppelten Staatsbürgerschaft" klebte, wurden nach dieser Übersicht ebenfalls mit über 400 000 Mark vom Hauck-Bank-Konto bezahlt.
Die Kontoübersicht ist vom Hessischen Justizministerium bis heute nicht an das Hessische Wahlprüfungsgericht herausgegeben worden. Das Gremium soll in wenigen Tagen die Gültigkeit der hessischen Landtagswahl 1999 überprüfen. Nach Artikel 78.2 der Hessischen Verfassung wäre eine Wahl ungültig, wenn das Wahlergebnis durch sittenwidriges Verhalten beeinflusst wurde.
Das Frankfurter Konto wurde am 3. Dezember 1999 aufgelöst. Die über das Konto für Kochs Wahlkampf geflossenen Gelder wurden wenige Tage später mit Hilfe eines rückdatierten Schreibens als Darlehen des ehemaligen CDU-Schatzmeisters Prinz Wittgenstein getarnt.
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