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ZDF-Magazin "Frontal 21": Politische Rücksichtnahme im Fall Edathy
Strafrechtsexperte kritisiert Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover

Mainz (ots)

In der Affäre um Sebastian Edathy gibt es Hinweise, dass die Staatsanwaltschaft Hannover im November 2013 aus Rücksicht auf die laufende Regierungsbildung der CDU-SPD-Koalition in Berlin auf zeitnahe Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten verzichtet hat. Das haben Recherchen von "Frontal 21" ergeben, wie das ZDF-Magazin am Dienstag, 24. Februar 2015, 21.00 Uhr, berichtet.

Dem ZDF-Magazin liegt der Text eines Hannoveraner Staatsanwaltes vor, der sich gegen Vorwürfe wehrt, die Staatsanwaltschaft habe ihre Ermittlungen zu spät eingeleitet. Darin heißt es unter anderem: "Stellen Sie sich nur das Szenario vor, wenn wir - künstlich dumm gehalten - schon Anfang November [2013, Anm. der Redaktion] zugeschlagen hätten, in einer Phase der Regierungsbildung, mit katastrophalem Imageverlust für einen potentiellen Koalitionspartner." Der Text wurde am 23. Februar 2014 verfasst und justizintern weitergeleitet.

Für den Strafrechtsexperten Professor Peter-Alexis Albrecht ist diese Aussage ein deutliches Zeichen dafür, dass die Staatsanwaltschaft Hannover nicht unabhängig agiert hat. Wenn ein Staatsanwalt gegen einen Politiker einer Regierungspartei ermittle, wisse er, dass er keine Fehler machen dürfe, so Albrecht, ansonsten sei seine Karriere in Gefahr. "Ein Sachverhalt, der in der Öffentlichkeit wenig bekannt ist, aber wo alle Spezialisten, die mit dem Kriminalsystem zu tun haben, seit langem fordern, den Staatsanwälten Unabhängigkeit zu geben, dass sie nicht von den Politikern ausgehalten werden, die sie zu kontrollieren haben."

Der niedersächsische CDU Landtagsabgeordnete Jens Nacke bezeichnet eine solche Rücksichtnahme der Hannoveraner Justiz als "absolut nicht hinnehmbar". Nacke gegenüber "Frontal 21": "Man muss ohne Ansehen der Person ermitteln und hier ging es ausschließlich um Herrn Edathy und sein Fehlverhalten, und ein Imageschaden der SPD darf für die Staatsanwaltschaft keine Rolle spielen." Auch der Obmann der Linken im Edathy-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Frank Tempel, kritisiert politische Erwägungen der Staatsanwaltschaft Hannover: "Sie haben einen ganz klaren Auftrag, nämlich strafrechtlich relevantes Verhalten aufzuklären, zu belasten, zu entlasten und das entsprechend vor Gericht auch zu vertreten. Die politische Außenwirkung eines solchen Verfahrens ist nicht im Aufgabenfeld der Staatsanwaltschaft."

Nach Ansicht von Professor Albrecht muss sich die Staatsanwaltschaft auch fachliche Fehler vorwerfen lassen. Spätestens nachdem sie Ende November 2013 wusste, dass Edathy von den Ermittlungen gegen ihn Kenntnis hatte, hätte sie Hausdurchsuchungen zur Beweissicherung durchführen müssen. Tatsächlich durchsuchte die Staatsanwaltschaft Hannover Edathys Wohnung erst am 10. Februar 2014. Albrecht: "Sie hätte sofort handeln müssen, sie hätte, wenn bekannt wird, dass jemand weiß, dass gegen ihn ermittelt wird, sofort alle prozessualen Zwangsmittel durchsetzen müssen, die die Strafprozessordnung gibt. Und das ist versäumt worden. In einem solchen Versäumnis liegt natürlich ein schwerer Schlag für die Ermittler. [...] Es droht der absolute Beweisverlust, jeder Beschuldigte, der gesagt bekommt, dass gegen ihn ermittelt wird, wird bemüht sein, alle Beweismittel, die es gibt, wegzuschaffen. [...] Und damit kann man eigentlich die Ermittlungen vergessen." Auf Anfrage von "Frontal 21" wollte sich die Staatsanwaltschaft Hannover nicht zu den Vorwürfen äußern.

Hinweis für Redaktionen:

Nachfragen bitte unter: Telefon: 030 - 2099-1251 (Steffen Judzikowski)

http://frontal21.zdf.de/

http://twitter.com/Frontal21

Pressekontakt:

ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121





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