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Mainz (ots)
Bitte aktualisierten "WISO"-Tipp beachten: Montag, 4. April 2016, 19.25 Uhr WISO Moderation: Martin Leutke Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen müssen Deutschland wird immer älter: Mehr als 750 000 Menschen leben in Pflegeheimen. Und das ist eine teure Angelegenheit: Ein Heimplatz für Menschen mit Pflegestufe III kostet im Durchschnitt 3000 Euro. Aber nur einen Teil davon bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung, der Rest muss privat bezahlt werden. Wenn die finanziellen Mittel der Betroffenen nicht ausreichen, springt zunächst das Sozialamt ein. Haben die Pflegebedürftigen Kinder, versucht das Amt, sich das Geld von diesen zu holen: Denn Kinder pflegebedürftiger Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ebenfalls für einen Teil der Heim- und Pflegekosten aufzukommen. Für die betroffenen Angehörigen stellen sich dabei viele Fragen: Welche Voraussetzungen gibt es für den Elternunterhalt? Wie viel muss man tatsächlich zahlen? Was bedeutet Schonvermögen? Und: Muss im Notfall auch das selbst bewohnte Eigenheim verkauft werden? Das und mehr beantwortet der "WISO"-Tipp.
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