ZDF-Pressemitteilung
ZDF ruft Bundesverfassungsgericht wegen Behinderung der Gerichtsberichterstattung an
Mainz (ots)
Das ZDF hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde wegen Behinderung der Berichterstattung über den am kommenden Dienstag beginnenden Strafprozess gegen fünf mutmaßliche El Kaida-Terroristen eingelegt. In dem Prozess geht es unter anderem um den Vorwurf, im Dezember 2000 einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg geplant zu haben.
Ungeachtet des hohen öffentlichen Interesses an diesem Strafverfahren wollte der Vorsitzende Richter des zuständigen Frankfurter Strafsenats dem ZDF nur gestatten, 90 Minuten vor Beginn der Gerichtsverhandlung im leeren Gerichtssaal zu filmen. Nach Auffassung des ZDF werden solche Bilder einer angemessenen Gerichtsberichterstattung nicht gerecht. Das ZDF sah sich daher als Poolführer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk veranlasst, gegen die Entscheidung des Vorsitzenden Richters das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das ZDF hat beantragt, dass an jedem Verhandlungstag fünf Minuten vor Beginn der Verhandlung bei Anwesenheit der Angeklagten und ihrer Verteidiger das Filmen im Sitzungssaal des OLG Frankfurt gestattet wird.
"Die freie Gerichtsberichterstattung ist für uns ein hohes Gut, das es zu wahren und zu verteidigen gilt", sagte ZDF-Intendant Markus Schächter. "Vor diesem Hintergrund müssen wir - wie seinerzeit schon im Honecker-Gerichtsverfahren - das Bundesverfassungsgericht um Hilfe angehen, um unserer Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit nachkommen zu können."
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