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ZDF-Programmhinweis
Montag, 7. August 2017

Mainz (ots)

Montag, 7. August 2017, 12.10 Uhr

drehscheibe
Moderation: Babette von Kienlin

Baumfällarbeiten an Bahnstrecke - Hubschraubereinsatz
Geneal - Ahnenforschung (1) - Bäckerfamilie im Westerwald
Expedition Deutschland: Klingenberg - Idyllisches Land und harte 
Arbeit


Montag, 7. August 2017, 17.20 Uhr

hallo deutschland
Moderation: Sandra Maria Gronewald

Nächster Halt: Kneipe - Gelenkbus umgebaut zur mobilen Kneipe


Montag, 7. August 2017, 17.45 Uhr

Leute heute
Moderation: Karen Webb

Unterwegs mit den Amigos - Die Schlagerstars am Neusiedler See
Friedrich von Thun bei der Arbeit - Am Set von "Schwarzach 23"


Montag, 7. August 2017, 19.25 Uhr

WISO
Moderation: Sarah Tacke

Dieselgate I - Schadet das Softwareupdate?
Dieselgate II - Muss/soll ich das Update nutzen?
Dieselgate III - Die Rolle des Lobbyistenverbandes

"WISO"-Tipp: Wenn das Kind krank ist - Ihre Rechte am Arbeitsplatz
"Seit mein Kind in der Kita ist, ist es ständig krank." Diese 
Situation kennen viele Eltern, und sie stellt insbesondere 
Berufstätige vor Herausforderungen. Kann ein krankes Kind nicht in 
die Kita oder zur Schule, muss - meist sehr kurzfristig - eine 
Betreuung her. Oft bleibt dann ein Elternteil zu Hause. 

Gesetzlich geregelt ist die Betreuung kranker Kinder durch das so 
genannte Recht auf Freistellung. Das greift für zehn Tage pro Jahr 
und Kind, solange das Kind jünger als zwölf Jahre ist. Allerdings: 
Bis zu zwölf Infekte jährlich gelten bei Kleinkindern als normal - 
zehn Tage sind da schnell verbraucht. Auch die Bezahlung während 
einer Freistellung kann unterschiedlich gehandhabt werden.

Arbeitgeber sind zur Fortzahlung des Gehalts nicht verpflichtet. 
Finden sich im Arbeitsvertrag Formulierungen wie: "Vergütet wird nur 
tatsächlich geleistete Arbeit", spricht das dafür, dass während der 
Freistellung kein Geld zu erwarten ist. 

Der "WISO"-Tipp erklärt alle Formalitäten und Fristen, die man für 
die Freistellung zur Betreuung eines kranken Kindes beachten muss. 
Etwa, wann man mit dem Kind zum Kinderarzt muss und wie man auch im 
Fall von nicht vergüteter Freistellung Geld erhält. Dazu alle 
Regelungen, Rechte bei älteren Kindern und welche Vorgehensweise man 
beachten muss.

Pressekontakt:

ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121





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