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Mainz (ots)

Dienstag, 10. April 2018, 9.05 Uhr

Volle Kanne - Service täglich
Moderation: Nadine Krüger

Gast: Renate Künast, Politikerin

Sachwerte als Geldanlage - Eine Alternative zu Aktien?
Makramee als Hobby - Ein Trend der 70er kehrt zurück
Fit beim Frühjahrsputz - Sport-Übungen beim Großreinemachen



Dienstag, 10. April 2018, 12.10 Uhr

drehscheibe
Moderation: Babette von Kienlin

Warenkunde Bärlauch - Leckerer Frühlingsbote
Expedition Deutschland: Fridingen - Die gute Seele vom "Scharf Eck"
WM der Metzger in Belfast (2) - Das Abenteuer beginnt!



Dienstag, 10. April 2018, 21.00 Uhr

Frontal 21
Moderation: Ilka Brecht

Wurstpanschen leicht gemacht - Schlachtabfall plus Wasser

Man nehme Schlachtabfälle, Wasser und Blutpulver - fertig ist die 
Wurst. Wie eine solche Wurst gepanscht und dann zur strengen 
DLG-Qualitätsprüfung eingereicht wurde, hat "Frontal 21" mit der 
Kamera begleitet. Die DLG, Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, 
prämiert jährlich ausgezeichnete Qualität bei Lebensmitteln. Wird 
eine gepanschte Wurst von der DLG prämiert? 

"Frontal 21" zeigt das Ergebnis.


#MeToo - Die alltäglichen Übergriffe

In Deutschland begann die Debatte um sexuelle Belästigung von Frauen 
mit dem Fall des Regisseurs Dieter Wedel. Wochenlang stand die 
deutsche Filmbranche im Mittelpunkt der #MeToo-Diskussion. Immer mehr
Schauspielerinnen berichteten von sexuellen Übergriffen. 

Doch sexuelle Belästigung findet nicht nur im Filmgeschäft statt, 
sondern überall. Fast drei Viertel aller erwachsenen Frauen in 
Deutschland wurden in ihrem Leben schon mindestens einmal sexuell 
belästigt. Und oft sind es nicht Fremde, sondern Kollegen, die 
übergriffig werden. Am Arbeitsplatz wurde jede zweite Frau bereits 
Opfer. 

Es könne existenziell sein, wenn man sexuelle Belästigung am 
Arbeitsplatz erfahre, sagt Christine Lüders, Leiterin der 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes. "Man hat Angst, dass man 
belächelt wird, man ist traumatisiert, weil es einem dauernd 
passiert, und man weiß nicht, wie der Arbeitgeber reagiert." Es gebe 
sehr viele Negativreaktionen, und es werde nicht genug geholfen, weiß
Lüders aus der Beratung. Dabei ist im Allgemeinen 
Gleichbehandlungsgesetz klar geregelt, dass sich der Chef schützend 
vor seine Angestellten stellen muss. Doch die Realität sieht oft 
anders aus.

"Frontal 21" über sexuelle Belästigung im Alltag und Frauen, die 
nicht länger schweigen wollen.


Kein Cannabis trotz Rezept - Schmerzpatienten klagen an

Seit einem Jahr dürfen Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis 
verschreiben, wenn Schwerkranken nicht anders wirksam geholfen werden
kann. Profitieren sollen Menschen, die unter starken, chronischen 
Schmerzen, Spastiken und anderen Krankheiten leiden, die mit 
konventionellen Arzneimitteln nicht zufriedenstellend therapiert 
werden können. 

Bei den sechs größten gesetzlichen Krankenkassen sind bislang über 
19.000 Anträge auf Kostenerstattung eingegangen. Doch viele werden 
abgelehnt. Nach einer aktuellen Umfrage von "Frontal 21" liegt die 
Ablehnungsquote zwischen 36 Prozent und 44 Prozent. Dabei steht im 
Gesetz, dass die Krankenkassen beziehungsweise deren Medizinischer 
Dienst nur in begründeten Ausnahmefällen Anträge ablehnen dürfen. 

Einer der Betroffenen ist Thorsten Naumann, der unter einem 
chronischen Schmerzsyndrom leidet. Ihm verweigert seine Krankenkasse 
bislang die Kostenübernahme von Cannabisblüten, obwohl der 
behandelnde Arzt in einem Gutachten überzeugend darlegt, dass die 
Cannabis-Therapie für seine Beschwerden die beste ist. Das Kuriose: 
Naumann hatte bereits eine Genehmigung für Cannabisblüten. Denn schon
vor Inkrafttreten des Gesetzes "Cannabis als Medizin" gab es für 
schwerkranke Patienten die Möglichkeit, medizinisches Cannabis durch 
eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und 
Medizinprodukte zu beziehen. Allerdings war das Antragsverfahren sehr
aufwendig, und die Patienten mussten die Kosten selbst tragen, 
teilweise über 1000 Euro im Monat, was viele abschreckte. 

Mit dem Gesetz sollte die Situation der Betroffenen verbessert 
werden, so die damalige Parlamentarische Staatssekretärin im 
Bundesministerium für Gesundheit, Ingrid Fischbach (CDU). "Wir sorgen
dafür, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden und 
ihnen auch diese Therapieoption im Rahmen der ärztlichen Behandlung 
eröffnet wird."

Doch die Realität sieht anders aus: Denn die Krankenkassen haben das 
Recht, jeden Antrag auf Cannabis durch den Medizinischen Dienst 
prüfen zu lassen und gegebenenfalls abzulehnen. Ärzte und 
Patientenvertreter fordern deshalb, den Genehmigungsvorbehalt der 
Krankenkassen abzuschaffen und die Therapiehoheit einzig und allein 
beim Arzt zu belassen. Doch die Bundesregierung sieht dafür momentan 
keinen Handlungsbedarf.

"Frontal 21" über politische Versprechen und schwerkranke Patienten, 
die von ihrer Krankenkasse im Stich gelassen werden.

Pressekontakt:

ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121





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  • 09.04.2018 – 13:22

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