ZDF-Programmhinweis
Mittwoch, 15. Januar 2003
Abenteuer Forschung
Montag, 20. Januar 2003
WISO
Mainz (ots)
Mittwoch, 15. Januar 2003, 22.15 Uhr
Abenteuer Forschung Auf Leben und Tod von und mit Joachim Bublath
Der Mensch stößt immer weiter zu seinen natürlichen Grenzen vor - und er beginnt sie sogar zu überschreiten. Im Laufe von Millionen Jahren hat sich sein Körper an die Lebensbedingungen auf der Erde angepasst. Aber, heute scheint das nicht mehr auszureichen. Alles muss immer schneller, weiter, höher sein - für Forschungszwecke oder einfach nur zum Spaß, bringen wir unseren Organismus so an den Rand des Machbaren. Da wagen sich Bergsteiger in extreme Höhen vor, bis in die Todeszone, ständig die Gefahr der Höhenkrankheit vor Augen. Beim Tiefseetauchen, 120 Meter unter Wasser, kommt es zu der gefürchteten Taucherkrankheit und im Weltall zu den Risiken der Schwerelosigkeit. Auch Stress, wie bei der Begegnung mit Haien zwingt unseren Körper zu Höchstleistungen. Doch wie verkraftet unser Organismus solche "übermenschlichen" Belastungen. Ziel dieser Forschungen ist es, den Mensch auch daraufhin auszutesten, inwieweit er auch für ein Leben auf anderen Planeten ausgerüstet ist. Mit eindrucksvollen Bildern zeigt "Abenteuer Forschung" wie Abenteuerlust und Forschergeist uns in Situationen unter extremen Bedingungen treiben und wie unser Körper solche Ausnahmezustände bewältigt.
Montag, 20. Januar 2003, 19.25 Uhr
WISO u.a. Wiso-Tipp: Neue Grundsicherung statt Gang zum Sozialamt
Am 1. Januar 2003 tritt das neue Grundsicherungsgesetzt in Kraft. Danach erhalten alte und schwer behinderte Menschen vom 1. Januar 2003 an eine finanzielle Grundsicherung und können monatlich über mindestens 639 Euro verfügen. Damit bleibt vielen alten Menschen, trotz eines langen Erwerbslebens, der Gang zum Sozialamt erspart. Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung. Sie stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicher und vermeidet im Regelfall einen Antrag auf Sozialhilfe. Da es sich bei der Grundsicherung nicht um Sozialhilfe handelt, werden Kinder beziehungsweise Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen, es sei denn, sie verfügen über ein sehr hohes Einkommen (mehr als 100.000 Euro). Deutlicher Mehrwert: Die Grundsicherungsleistung liegt um ca. 15 Prozent höher als die Sozialhilfe. Doch wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten? Wer hat keinen Anspruch? In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen? Wo stellt man den Antrag? Wie ist die 100.000 Euro-Grenze gegenüber getrennt lebenden/geschiedenen Eltern auszulegen? Wo erhält man den Antrag? Antworten gibt es in WISO.
Rückfragen bitte an:
ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121
Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell