ZDF-Pressemitteilung
Beschluss des ZDF-Fernsehrates
Novellierung der ZDF-Satzung
Mainz (ots)
Der Fernsehrat beabsichtigt, § 6 Abs. 2 der ZDF-Satzung wie folgt neu zu formulieren:
"Die Mitglieder des Fernsehrates sind verpflichtet, Tatsachen, die geeignet sein können, die Besorgnis einer Interessenkollision im Sinne des § 21 Abs. 9 des ZDF-Staatsvertrages bei ihnen zu begründen, dem Vorsitzenden des Fernsehrates unverzüglich schriftlich anzuzeigen."
Der Fernsehrat bittet den Vorsitzenden, für die in Aussicht genommene Satzungsänderung die Beteiligung des Verwaltungsrates gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 ZDF-StV herbeizuführen.
ots-Originaltext: ZDF
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