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ZDF-Pressemitteilung
Beschluss des ZDF-Fernsehrates
Novellierung der ZDF-Satzung

Mainz (ots)

Der Fernsehrat beabsichtigt, § 6 Abs. 2 der
ZDF-Satzung wie folgt neu zu formulieren:
"Die Mitglieder des Fernsehrates sind verpflichtet, Tatsachen, die
geeignet sein können, die Besorgnis einer Interessenkollision im
Sinne des § 21 Abs. 9 des ZDF-Staatsvertrages bei ihnen zu begründen,
dem Vorsitzenden des Fernsehrates unverzüglich schriftlich
anzuzeigen."
Der Fernsehrat bittet den Vorsitzenden, für die in Aussicht
genommene Satzungsänderung die Beteiligung des Verwaltungsrates gemäß
§ 20 Abs. 2 Satz 2 ZDF-StV herbeizuführen.
ots-Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7840

Rückfragen bitte an:

Pressestelle
Telefon:06131 / 70 - 2120

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