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ZDF-Pressemitteilung
Beschluss des ZDF Fernsehrates "Zehn Punkte zu einer Rundfunkstrukturreform"

Mainz (ots)

Beschluss des ZDF Fernsehrates
"Zehn Punkte zu einer Rundfunkstrukturreform"
1. Der Fernsehrat hat sich anlässlich seiner heutigen Sitzung mit
den aktuell in der Öffentlichkeit diskutierten Überlegungen zu einer
Rundfunkstrukturreform befasst.
2. Der Fernsehrat ist sich bewusst, dass unter den gegenwärtigen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten sämtliche
Bereiche des öffentlichen Sektors aufgerufen sind, alle
Wirtschaftlichkeitspotenziale auszuschöpfen. Dieser Forderung kann
sich auch der - durch die Allgemeinheit finanzierte - öffentlich-
rechtliche Rundfunk nicht verschließen.
3. Der Fernsehrat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich der
Hinweis der Ministerpräsidenten, die Rundfunkkommission müsse bei
ihren anstehenden Beratungen schon bisher geleistete
Sparanstrengungen einzelner Rundfunkanstalten berücksichtigen, vor
allem auch auf das ZDF bezieht, dessen Wirtschaftlichkeitserfolge
von der KEF ausdrücklich gewürdigt worden sind.
4. Der Fernsehrat weist in diesem Zusammenhang auf das
verfassungsrechtlich abgesicherte Verfahren zur Gebührenfindung
unter Einbeziehung der KEF hin. Deshalb sollten
Strukturveränderungen unabhängig von der Gebührenerhöhung behandelt
werden.
5. Der Fernsehrat anerkennt insbesondere die vom ZDF in den
letzten Jahren erfolgreich abgeschlossenen bzw. schon eingeleiteten
Maßnahmen zur Effektivitätssteigerung und Aufwandsminderung. Mit rund
1.000 seit 1993 eingesparten und erwirtschafteten Stellen - das
entspricht rund einem Viertel seiner Gesamtbelegschaft - nimmt das
ZDF in Bezug auf die Geschwindigkeit und den Umfang des
Planstellenabbaus eine Vorreiterrolle im öffentlichen Sektor ein.
Gleiches gilt für den auf 13,8 Prozent zurückgeführten Anteil der
Personalaufwendungen am Gesamtaufwand. Für rund 70 Prozent der
Mitarbeiter gestaltet sich bereits die Altersversorgung völlig
unabhängig von der Gesamtversorgung, niedrige Aufwendungen für
Marketing oder Online dokumentieren zudem einen sparsamen und
verantwortungsvollen Umgang mit Gebührengeldern.
6. Der Fernsehrat hat im Rahmen der Programmautonomie des ZDF das
deutschsprachige Gemeinschaftsprogramm 3sat, das deutsch-
französische Kulturprogramm ARTE ebenso wie KI.KA und PHOENIX
maßgeblich mitentwickelt und geprägt. Er hält die von breiter
Übereinstimmung getragenen Gemeinschaftsprogramme mit ihrem
unterschiedlichen Programmauftrag für unverzichtbar und betont
außerdem die staatsvertragliche Absicherung des deutsch-
französischen Kulturkanals ARTE sowie die Mitverantwortung von ORF
und SRG für 3sat.
7. Der Fernsehrat unterstreicht, dass die verfassungsrechtliche
Entwicklungsgarantie sowohl die programmliche als auch die
technische Entwicklung des ZDF in der digitalen Fernsehwelt umfasst.
8. Der Fernsehrat geht davon aus, dass seine diesbezüglichen
Beschlüsse im Rahmen der anstehenden Erörterungen der
Rundfunkkommission gewürdigt werden. Er wird im Rahmen der
Möglichkeiten seinerseits die Überlegungen der Länder auch im
Zusammenhang mit den abzugebenden Selbstverpflichtungserklärungen
nach § 11 RfStV mit einbeziehen.
9. Der Fernsehrat beauftragt seinen Vorsitzenden, die Rundfunkräte
der Landesrundfunkanstalten der ARD über diesen Beschluss zu
unterrichten und einen Meinungsaustausch herbeizuführen. Er wird
sich in seiner nächsten Sitzung am 19. März 2004 auf der Grundlage
einer Vorlage des Intendanten mit der Gesamtthematik weiter
befassen.
10. Der Fernsehrat unterstützt den Intendanten dabei, diese
Überlegungen in die Strukturreform-Debatte der Länder mit dem Ziel
einzubringen, sowohl der Unabhängigkeit des ZDF als auch den
ordnungspolitischen Überlegungen des Gesetzgebers gerecht zu werden.
ots-Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7840

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Telefon: 06131 / 70 - 2120

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