Jugendschutz hat hohen Stellenwert besonders in den Familien
Repräsentativ-Umfrage im Auftrag des ZDF
Fernsehrat appelliert an Kontrolleinrichtungen der Privatsender
Mainz (ots)
Kinder- und Jugendschutz nehmen bei der Bevölkerung einen hohen Stellenwert ein. Insbesondere Video- und Kinofilmen, aber auch Internet sowie Computer- und Videospielen wird ein größeres Gefahrenpotenzial zugeschrieben als dem Fernsehen. Das geht aus einer telefonischen Repräsentativerhebung hervor, die das ZDF im November 2004 bei 1000 Personen, davon 525 Eltern mit Kindern durchführen ließ. Der ZDF-Fernsehrat hat die Ergebnisse der Untersuchung in seiner jüngsten Sitzung in Mainz beraten und sieht seine Arbeit durch das Erhebungsergebnis bestätigt, wonach der Jugendmedienschutz bei den öffentlich-rechtlichen Sendern von der Bevölkerung besser beurteilt wird als bei den Privatveranstaltern.
Von sechs vorgegebenem gesellschaftsbezogenen Themen ist 27 Prozent der Befragten der Kinder- und Jugendschutz das wichtigste Thema. Er wird lediglich übertroffen von dem Thema "Bekämpfung der Arbeitslosigkeit" (40 Prozent) und ist den Befragten wichtiger als die Sicherung der Renten (elf Prozent), Gesundheitsvorsorge, Erhaltung der Umwelt und Bekämpfung der Kriminalität (je sechs Prozent).
Eine herausragende Bedeutung haben rechtliche Regelungen, Einschränkungen oder Verbote zum Schutz von Kinder und Jugendlichen nach Ansicht der Befragten bei Genuss- und Suchtmitteln. Rund zwei Drittel finden sie beim Verkauf von Alkohol und Zigaretten "sehr wichtig". Im Bereich der Medien hält die Bevölkerung Regelungen vor allem für den Verkauf/Verleih von Videofilmen (39 Prozent), für den Zugang zu Internetangeboten (36 Prozent) und für den Verkauf/Verleih von Computer- und Videospielen (33 Prozent) für "sehr wichtig". Für die Ausstrahlung von Fernsehsendungen sind 29 Prozent der Befragten entsprechende Regelungen "sehr wichtig", gefolgt von Kinofilmen sowie Büchern und Zeitschriften.
80 Prozent der Befragten finden es "vollkommen richtig", dass es für das Fernsehen rechtliche Bestimmungen zum Schutz von Kinder und Jugendlichen gibt. Gleichzeitig fühlen sich drei Viertel der Befragten weniger gut oder gar nicht gut darüber informiert.
Jeder vierte Bundesbürger hat in jüngerer Zeit für unter Zwölfjährige problematische Sendungen zu deren üblichen Fernsehzeiten gesehen.
Dabei nennen die Befragten in erster Linie Talkshows am Nachmittag (26 Prozent), in zweiter Linie japanische Zeichentrickfilme, Nachrichten (je zwölf Prozent), Gerichtssendungen (elf Prozent) und brutale, gewaltverherrlichende Filme (neun Prozent). Nach dem Empfinden der Befragten sind es fast ausschließlich kommerzielle Sender, die besonders häufig Sendungen bringen, die für Kinder unter zwölf Jahren ungeeignet sind. Umgekehrt wird den öffentlich rechtlichen Sendern zugeschrieben, am meisten Fernsehsendungen zu bringen, die man Kinder unter zwölf Jahren bedenkenlos sehen lassen kann.
In seinen Beratungen zum Jugendmedienschutz widmete sich der ZDF- Fernsehrat intensiv den Online-Angeboten des ZDF. Soweit es bei den Online-Angeboten des ZDF um den "präventiven Jugendmedienschutz", also Internet-Angebot geht, die für Kinder und Jugendliche besonders geeignet sind, gelten die "Richtlinien für die Sendungen des ZDF" auch für die Online-Angebote. Der "repressive Jugendmedienschutz" für die vom Gesetzgeber so genannten "Telemedien" orientiert sich an den Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages: Was im Fernsehen nicht verbreitet werden darf, ist auch im Online-Bereich verboten.
ZDF-Intendant Markus Schächter misst dem präventiven Jugendschutz mindestens die gleiche Bedeutung zu wie der Unterdrückung von möglicherweise schädlichen Inhalten. Schächter: "Dabei heißt Prävention für das ZDF nicht nur Information und Aufklärung über das Netz zur Stärkung der Medienkompetenz, sondern auch Überzeugungsarbeit bei der heranwachsenden Generation mit jugend- geeigneten attraktiven Angeboten". Der Fernsehrat würdigte besonders die Bemühungen des Senders, im Rahmen der rechtlichen und inhaltlichen Möglichkeiten die ZDF-Online-Angebote in breiter Weise in Unterrichtszwecke, insbesondere in die Vermittlung von Medienkompetenz, einzubringen. An die Kontrolleinrichtungen der Privatsender richtete der Fernsehrat den Appell, "sich in Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und unter dem Gesichtspunkt des Jugendmedienschutzes unverzüglich den Online- Angeboten von Privatveranstaltern anzunehmen".
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