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Schächter warnt vor einseitiger Begünstigung privater Sender bei Sportrechten

Mainz (ots)

"Europäisches Wettbewerbsrecht muss den Auftrag
öffentlich- rechtlicher Rundfunkanstalten beachten und darf nicht zu
einer einseitigen Begünstigung kommerzieller Sender führen". Mit
diesem Plädoyer wandte sich ZDF-Intendant Markus Schächter gegen die
Beschwerden von privaten Fernsehveranstaltern aus Deutschland in
Brüssel gegen den Erwerb der Übertragungsrechte an den Olympischen
Spielen 2010/2012 durch die Europäische Rundfunkunion (EBU). Schon
heute stellen die Zugeständnisse über die Weitergabe von Sportrechten
an die Privatsender eine Benachteiligung des öffentlich- rechtlichen
Rundfunks dar, weil den kommerziellen Sendern entsprechende
programmliche und finanzielle Belastungen nicht aufgegeben werden,
sagte Schächter vor dem ZDF-Fernsehrat in Mainz. Nur ein
funktionierender Sportrechte-Erwerb der öffentlich- rechtlichen
Rundfunkanstalten sei ein Garant für wirksamen Wettbewerb auch auf
dem Gebiet der Sportrechte und garantiere, "dass bestimmte
Sportrechte nicht exklusiv zum Nachteil des Zuschauers im Pay-TV
verschwinden, mit negativen Folgen auch für die betroffenen
Sportverbände".
Unabhängig davon hätten ARD und ZDF ihre Bereitschaft zur
Beteiligung privater Sendeunternehmen an den von ihnen gehaltenen
Sportrechten betont. Schächter: "ARD und ZDF werden dabei
Sublizenzierungsrechte entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission in
transparenter und diskriminierungsfreier Weise vergeben, wobei
allerdings die Sublizenzpreise Marktbedingungen entsprechen müssen".
Das Ansinnen von Privatsendern, im Wege des "Rosinenpickens" die
besten Sportarten exklusiv zu übernehmen, sei weiterhin nicht
akzeptabel, sagte der ZDF-Intendant.

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