Schächter warnt vor einseitiger Begünstigung privater Sender bei Sportrechten
Mainz (ots)
"Europäisches Wettbewerbsrecht muss den Auftrag öffentlich- rechtlicher Rundfunkanstalten beachten und darf nicht zu einer einseitigen Begünstigung kommerzieller Sender führen". Mit diesem Plädoyer wandte sich ZDF-Intendant Markus Schächter gegen die Beschwerden von privaten Fernsehveranstaltern aus Deutschland in Brüssel gegen den Erwerb der Übertragungsrechte an den Olympischen Spielen 2010/2012 durch die Europäische Rundfunkunion (EBU). Schon heute stellen die Zugeständnisse über die Weitergabe von Sportrechten an die Privatsender eine Benachteiligung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks dar, weil den kommerziellen Sendern entsprechende programmliche und finanzielle Belastungen nicht aufgegeben werden, sagte Schächter vor dem ZDF-Fernsehrat in Mainz. Nur ein funktionierender Sportrechte-Erwerb der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten sei ein Garant für wirksamen Wettbewerb auch auf dem Gebiet der Sportrechte und garantiere, "dass bestimmte Sportrechte nicht exklusiv zum Nachteil des Zuschauers im Pay-TV verschwinden, mit negativen Folgen auch für die betroffenen Sportverbände".
Unabhängig davon hätten ARD und ZDF ihre Bereitschaft zur Beteiligung privater Sendeunternehmen an den von ihnen gehaltenen Sportrechten betont. Schächter: "ARD und ZDF werden dabei Sublizenzierungsrechte entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission in transparenter und diskriminierungsfreier Weise vergeben, wobei allerdings die Sublizenzpreise Marktbedingungen entsprechen müssen". Das Ansinnen von Privatsendern, im Wege des "Rosinenpickens" die besten Sportarten exklusiv zu übernehmen, sei weiterhin nicht akzeptabel, sagte der ZDF-Intendant.
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