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ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO" berichtet: T-Online unterläuft Sicherheitshinweise der Banken
Zentraler Kreditausschuss warnt vor der Weitergabe von PIN und TAN

Mainz (ots)

Kunden, die den Bezahlservice "Online-Überweisung"
von T-Online in Webshops nutzen, verstoßen gegen die
Geschäftsbedingungen von Banken und riskieren, in Missbrauchsfällen
für Schäden voll zu haften. Das berichtet das ZDF-Wirtschaftsmagazin
"WISO" am Montag, 21. März 2005, 19.25 Uhr. Wer diese Art der
Überweisung nutzen will, muss seine persönlichen Kontozugangsdaten
preisgeben. PIN und TAN dürfen aber nicht an Dritte weitergegeben
werden heißt es in den Sicherheitsbestimmungen der Institute.
Nach eigenen Angaben bietet T-Online seit Dezember 2002 die
Dienstleistung "Online-Überweisung" für Webshops an. Bei T-Online
selbst oder auch im Shop des Computerhändlers Medion kann der Kunde
eine Bestellung bezahlen, indem er ein Überweisungsformular ausfüllt
und dann PIN und TAN übermittelt. Doch damit verstößt er gegen seine
Sorgfaltspflicht im Online-Zahlungsverkehr und ist bei einem
Missbrauch der Daten voll haftbar. Das bestätigte der Zentrale
Kreditausschuss (ZKA) gegenüber "WISO". Zum Dienst von T-Online
wollte sich der Spitzenverband der deutschen Banken und Sparkassen
aber nicht äußern. Dabei unterläuft der Service des
Internetanbieters eindeutig die von den Instituten herausgegebenen
Sicherheitsbestimmungen.
Die Zurückhaltung des ZKA stößt bei Verbraucherschützern auf Kritik.
Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale NRW zu "WISO": "Es ist
unbegreiflich, dass die Banken und Sparkassen das überhaupt
zulassen. Denn einerseits fordern Sie von den Kunden strikt, die PIN
niemandem zu geben. Und hier sehen sie zu, wie Anbieter eine
Grauzone schaffen und dem Kunden die PIN abluchsen wollen."
Bisher sind keine Schadensfälle bekannt. Trotzdem sollten Kunden,
die den Bezahlservice bereits genutzt haben, unverzüglich ihre
Online-PIN ändern.
Mehr Informationen heute in "WISO" um 19.25 Uhr.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120

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