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Datenschützer befürchtet keinen Überwachungsstaat
"ZDF-Mittagsmagazin" am 12. April 2005

Mainz (ots)

Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes,
die Überwachung mutmaßlicher Krimineller durch satellitengestützten
Navigationssysteme zu erlauben, erwartet der
Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert,
keine totale Überwachung durch den Staat: "Es gibt schon eine
Vielzahl von Rechtsschutzmöglichkeiten, von Transparenzpflichten
auch der Strafverfolgungsbehörden, so dass ich nicht hoffe, dass wir
irgendwann in den Orwell’schen Staat einmünden", sagte Weichert im
"ZDF-Mittagsmagazin".
"Ich denke, für einen Normalbürger, der sich überhaupt nichts
vorzuwerfen hat, der muss ganz wenig befürchten", so Weichert.
Allerdings gibt es nach Ansicht des Datenschützers eine Vielzahl von
Möglichkeiten, Spuren, die die Bürger hinterlassen, auch
nachzuvollziehen: "Überall, wo wir elektronische Spuren hinterlassen,
da haben wir auch das Problem, dass die dann unter Umständen von der
Polizei auch nachverfolgt werden können."
Im Moment sieht Weichert noch keine Gefahr: "Ich denke, dass die
Polizei sich zunächst einmal nur für Verdächtige interessiert. Und
dass also die Daten, die über uns anfallen, nicht sofort von der
Polizei genutzt werden." Aber tatsächlich sei es so, dass, je mehr
Daten über uns erhoben werden, diese auch von der Polizei genutzt
werden können. Derzeit sei die Polizei sicher noch unter der
Kontrolle der Staatsanwaltschaft und der richterlichen Kontrolle der
Datenschutzbeauftragten. "Aber daneben muss man natürlich ganz klar
sehen, dass solche Daten natürlich jederzeit auch anderweitig
genutzt und missbraucht werden können."
Weichert lobte deshalb die klaren Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes: "Es reicht, dass man verdächtig ist. Und
diese Entscheidung, die darf nicht die Polizei treffen, sondern hier
hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar auch eine Stufenfolge
festgelegt. Das heißt, zunächst einmal kann die Polizei darüber eine
Entscheidung treffen. Bei stärker eingreifenden Maßnahmen muss dann
die Staatsanwaltschaft, bei langfristigen Maßnahmen muss sogar der
Richter hier eine Entscheidung treffen."

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