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Maßnahmenkatalog zeigt Wirkung: Kooperationskontrolle hat sich bewährt ZDF-Intendant Schächter legt Fernsehrat "Transparenzbericht" vor /

Mainz (ots)

Maßnahmenkatalog zeigt Wirkung:
Kooperationskontrolle hat sich bewährt
ZDF-Intendant Schächter legt
Fernsehrat "Transparenzbericht" vor /
Weitere Präzisierung der ZDF-Regelwerke angekündigt
Die Änderung der Kooperationspraxis im ZDF, die vor eineinhalb
Jahren in einer Sitzung des ZDF-Fernsehrats in Potsdam ausführlich
diskutiert und danach zügig umgesetzt wurde, hat sich bewährt. In
einem "Transparenzbericht" dokumentierte ZDF-Intendant Markus
Schächter dem ZDF-Fernsehrat in Schwerin nun die Erfolge des
seinerzeit beschlossenen Maßnahmenkatalogs. Sein Fazit: "Die im Jahr
2004 neu eingeführten Kontrollmechanismen haben sich als wirksam
erwiesen. Kooperationen des ZDF mit Dritten bewegen sich im
medienrechtlich zulässigen Rahmen und durchlaufen ein geordnetes,
jederzeit nachprüfbares und für die Aufsichtsgremien transparentes
Verfahren".
Vor dem Hintergrund der öffentlichen Schleichwerbungs- und
Kooperationsdebatten in diesem Sommer habe sich gezeigt, dass das
ZDF mit seinen Maßnahmen die richtigen Schlüsse aus früheren
Diskussionen gezogen habe. Schächter: "Was in der Vergangenheit
Kritik ausgelöst hat, haben wir zügig abgestellt. Wir haben eine
belastbare Grundlage für die Zukunft geschaffen".
Alle Kooperationen im ZDF werden durch eine Clearingstelle auf ihre
Zulässigkeit geprüft und danach in jedem Einzelfall der
Geschäftsleitung zur Genehmigung vorgelegt. In neu gestalteten
Sendungsabspännen werden die Zuschauer über vorhandene Kooperationen
informiert. Kooperationserlöse werden ordnungsgemäß in den Büchern
ausgewiesen und versteuert. Auch im Bereich redaktioneller
Gewinnspiele hat das ZDF ein zentrales Genehmigungs- und
Erfassungsverfahren eingeführt. Die Anzahl von Gewinnspielen in
Verbindung mit Trailerkampagnen wurde deutlich verringert. Das
Angebot von Telefonmehrwertdiensten wurde an die Neuregelungen des
Rundfunkstaatsvertrages angepasst. Demnach dürfen bei diesen
Angeboten nur noch Übertragungskosten berechnet werden.
Im fiktionalen Programmbereich (Serien und Fernsehfilme) verzichtet
das ZDF auf Kooperationen und setzt lediglich noch klassische im
Einzelfall mit den Gremien abgesprochene Beistellungen ein. Für
Wiederholungssendungen älteren Datums sieht der Maßnahmenkatalog ein
Prüfungs- und Freigabeverfahren durch die jeweiligen
Redaktionsverantwortlichen vor, die gegebenenfalls eine
Nachbearbeitung der Sendungen veranlassen.
Nachdem das ZDF bereits Ende 2003 den Verzicht auf alle
Kooperationen mit Herstellern pharmazeutischer Produkte
ausgesprochen hatte, ist zum 31. Dezember 2004 auch die
Zusammenarbeit im Nachrichtenbereich mit T-Online beendet worden.
Das ZDF werde auch in Zukunft keine vergleichbaren Kooperationen
anstreben, bekräftigte der ZDF-Intendant. Geldzahlungen Dritter
dürfen ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Regeln zum
Sendungssponsoring oder aufgrund gesonderter Lizenzvereinbarungen
für die Überlassung werthaltiger Rechte erfolgen.
Über die bereits eingeführten Maßnahmen hinaus kündigte ZDF-
Intendant Schächter eine Überarbeitung und Vereinheitlichung der
ZDF- Regelwerke und -Vertragsvorlagen an. Ziel der Präzisierungen
sei, Transparenz und Glaubwürdigkeit des ZDF gegenüber der
Öffentlichkeit noch weiter zu verstärken. In diesem Zusammenhang
arbeite das ZDF auch an einem Verhaltenskodex für alle
ZDF-Beschäftigten sowie an einer Ordnung für die
"erwerbswirtschaftliche Betätigung" des ZDF im Sinne des
Wettbewerbsrechtes.

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Telefon: 06131 / 70 - 2120

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