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Mittwoch, 26. Juli 2006, 22.45 Uhr
Der Mordfall Jakob von Metzler
Ein Verbrechen und seine Folgen

Mainz (ots)

Mittwoch, 26. Juli 2006, 22.45 Uhr
Der Mordfall Jakob von Metzler
Ein Verbrechen und seine Folgen
Film von Peter Reichard und Ulrike Angermann
Am 30. September 2002 verhaftet ein Sondereinsatzkommando der
Polizei den Jurastudenten Magnus Gäfgen. Er hatte den elfjährigen
Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt, für seine
Freilassung eine Million Euro erpresst, dann aber den Jungen nicht
freigelassen. Nach seiner Festnahme befragen Polizeibeamte den
Verdächtigen immer wieder nach Jakobs Versteck  Aber der Entführer
gibt sich unbeeindruckt, hält mit immer neuen Lügen fast tausend
Polizisten in Atem. Dann trifft Frankfurts Polizei-Vizepräsident
Wolfgang Daschner, der damals für den Fall zuständig ist, eine
umstrittene Entscheidung: Ein Kriminalbeamter soll dem Verdächtigen
Gäfgen Schmerzen androhen für den Fall, dass der sich weiterhin
weigere, das Versteck des Kindes zu nennen. Gäfgen gibt daraufhin
zu, dass er Jakob von Metzler getötet hat, und nennt nun auch das
Versteck der Leiche.
Pflichtbewusst hält Wolfgang Daschner diese Drohung gegen Gäfgen in
einem Vermerk fest. Es ist der 1. Oktober 2002. Seither steht
Daschners Vermerk im Mittelpunkt juristischer Betrachtungen, führte
zu öffentlichen Diskussionen über Folter und sorgte schließlich für
ein Gerichtsurteil, das die Menschen bis heute spaltet: Wolfgang
Daschner und sein Mitarbeiter wurden wegen Nötigung Gäfgens vom
Frankfurter Landgericht verurteilt. Zu recht, sagen die einen,
skandalös die anderen.
In seiner Urteilsbegründung stellte das Frankfurter Gericht
unmissverständlich fest: „Ein Verstoß gegen die Achtung der
Menschenwürde ist daher auch als verwerflich anzusehen, wenn dieser –
subjektiv – zu dem Zweck erfolgt ist, das Leben eines Kindes zu
retten.“
„Es war viel von der Menschenwürde die Rede“, sagt Wolfgang Daschner
heute zurückblickend, „aber fast nur von der des Täters und nicht
von der Menschenwürde des Kindes und seiner Familie. Das Grundgesetz
verpflichtet alle staatliche Gewalt, die Menschenwürde zu achten und
zu schützen. Wenn aber beides nicht möglich ist, nämlich die
Menschenwürde des Täters zu achten und gleichzeitig die Würde des
Opfers zu schützen, dann muss eine Entscheidung getroffen werden.“
Aber auch in solchen extremen Situationen dürfe die Polizei keine
Tabus brechen, so Professor Winfried Hassemer, Vize-Präsident des
Bundesverfassungsgerichtes: „Wenn ein Mensch, ein Räuber, ein Mörder,
die Würde eines anderen Menschen verletzt, dann ist das ein
Verbrechen. Wenn ein Polizeibeamter das tut, dann ist das auch ein
Verbrechen. Aber hinzu kommt, es ist auch eine Katastrophe. Es ist
eine Katastrophe für den Staat.“
Die ZDF-Dokumentation zeichnet den Ablauf des Entführungsdramas aus
Sicht der Polizei nach. Experten stellen die unterschiedlichen
juristischen Sichtweisen dieses brisanten Falls dar. Und vor der
Kamera äußert sich der Mann, dessen Entscheidung Rechtsgeschichte
schrieb: Wolfgang Daschner.

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