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Pressemitteilung
Zum Urteil des Bundesverfassungsgericht über Rechte der Väter:
Vorstandsmitglied von "Väteraufbruch" im "ZDF- Mittagsmagazin": "Rundum positives Urteil"

Mainz (ots)

Professor Ulrich Müller vom Verein "Väteraufbruch
für Kinder" bewertet das aktuelle Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, nach dem der Gesetzgeber künftig ein
geordnetes Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft schaffen
muss, als "sehr positiv“. Müller betonte im "ZDF-Mittagsmagazin" am
Dienstag, 13. Februar 2007: Dass die heimlichen Vaterschaftstests
weiter verboten blieben, sei in Ordnung. Denn diese Tests brauche man
nach der neuen Rechtssprechung künftig nicht mehr.
Das Gericht habe festgestellt, dass das Recht von Kindern, über ihre
Abstammung Bescheid zu wissen, und das Recht von Vätern, zu wissen,
ob die Kinder, die ihnen rechtlich anhängen, ihre eigenen sind, über
den Rechten von weiteren Angehörigen stehen. Zudem habe der
Gesetzgeber die Aufgabe erhalten, "ein voraussetzungsfreies
Verfahren zu schaffen, in denen an ihrer Vaterschaft zweifelnde
Väter die Abstammung feststellen lassen können.“ Gleichzeitig sei
dieses Verfahren getrennt vom Abstammungsverfahren. "Es ist also kein
Automatismus da. Die Feststellung der Vaterschaft lässt allen
Beteiligten dann immer noch Zeit zum Nachdenken, zum Überlegen, zum
Aushandeln von Arrangements. Insofern ist das rundum als ein
positives Urteil zu sehen“, sagte Müller.
Nach dem neuen Gesetzesentwurf könne ein Mann zum Gericht gehen und
einfach sagen, er zweifle an der Vaterschaft. "Es steht ausdrücklich
im Entwurf: Eine Begründung ist nicht erforderlich“, sagte Müller.
Die Frau könne dazu gezwungen werden, ihre Einstimmung zu
Vaterschaftstest zu geben. "Die praktische Konsequenz ist: Die
allermeisten Fälle werden gar nicht zu Gericht gehen.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 06131 / 70 - 2120

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