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AOK Nordost

Proteste gegen Schiedsspruch Häusliche Krankenpflege unbegründet
Krankenkassen rufen Pflegeverbände in Mecklenburg-Vorpommern zur Mäßigung auf

Schwerin (ots)

Die Protestaktionen der Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern verunsichern in zunehmenden Maße die Menschen und betroffenen Patienten. Vor diesem Hintergrund rufen die Krankenkassen im Land (AOK Nordost, IKK Nord, BKK-LV NORDWEST, Knappschaft und Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland) zur Mäßigung auf.

Dabei betonen die Krankenkassen ausdrücklich, die Arbeit der Pflegefachkräfte vor Ort zu schätzen, weisen aber zugleich die pauschalen Vorwürfe der Pflegeverbände über angebliche Vergütungskürzungen für ambulante Pflegedienste bei der häuslichen Krankenpflege (HKP) zurück. Eine tarifgerechte Vergütung von Pflegedienstmitarbeitern wird mit den neuen Vergütungen sehr wohl weiterhin ermöglicht.

Hintergrund für die aktuellen Protestaktionen ist der Schiedsspruch, der die Vergütung für die Häusliche Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern ab 1. August einheitlich regelt. Das unabhängige Schiedsverfahren war notwendig geworden, nachdem die Verhandlungspartner in monatelangen Gesprächen keine Einigung über die Preisgestaltung erzielen konnten.

Bei dem unabhängigen Schiedsverfahren handelt es sich um ein rechtsstaatliches Verfahren, in dem eine Entscheidung ausschließlich auf der Grundlage von objektiven Kriterien und vorgelegten Unterlagen durch einen neutralen Dritten (Schiedsperson) getroffen wird. Die Schiedsentscheidung gilt demnach für alle Beteiligten gleichermaßen. Darauf müssen die Patienten und auch die Krankenkassen vertrauen können!

Nachdem die Verhandlungsparteien auch in der abschließenden Schiedsrunde keine Einigung in der Preisgestaltung erzielen konnten, hatte die Schiedsperson am 4. Juni die Vergütungshöhen einheitlich und pauschal für alle Anbieter in Mecklenburg-Vorpommern verbindlich festgelegt. Diese sind bis zum 31.12.2013 gültig. Die Anbieterseite hat zwischenzeitlich angekündigt, gegen den Schiedsspruch zu klagen. Eine Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, so dass die neue Preisstruktur ab August gilt.

Das Schiedsergebnis verändert im Kern die Vergütungsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern, weil in der Hauptsache die aktuellen Entwicklungen und Besonderheiten bei der häuslichen Krankenpflege aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Land (z. B. neue ambulante Wohnformen, Senioren-Wohngemeinschaften oder Mehr-Generationen-Häuser) in der neuen Vergütungsstruktur berücksichtigt werden.

So ergeben sich beispielsweise durch die Betreuung mehrerer Bewohner unter einem Dach neue Effekte, z. B. durch den Wegfall mehrfacher Anfahrten. In der Konsequenz verschiebt die Schiedsentscheidung das Vergütungsniveau zugunsten der medizinischen Leistungserbringung - gleichzeitig werden die Vergütungen für den Wegeaufwand (Einsatzpauschale) einheitlich für alle Anbieterverbände geregelt und gestaffelt. Mit der Implementierung von gestaffelten Einsatzpauschalen z. B. bei gleichzeitiger Leistungserbringung der Häuslichen Krankenpflege und der Pflegeversicherung oder aber bei gleichzeitiger Betreuung von mehreren Versicherten in einer gemeinsamen Wohnform werden Anreize für den Pflegedienst geschaffen, Synergien zu erschließen. Wegezeiten/-aufwendungen sollen nur dann abzurechnen sein, wenn sie auch tatsächlich anfallen.

Diese Effekte sind von Pflegedienst zu Pflegedienst unterschiedlich und werden maßgeblich vom Leistungsportfolio (HKP-Leistungen / Pflegeversicherungsleistungen) des Pflegedienstes bestimmt. Diese Beispiele zeigen, dass das Schiedsergebnis keineswegs wie behauptet lediglich bloße Absenkungen enthält, sondern auch Steigerungen bei pflegeaufwändigeren Leistungen, wie z. B. beim Anlegen von Wundverbänden beinhaltet. In der öffentlichen Darstellung wird jedoch bewusst mit Teilausschnitten argumentiert. Die Krankenkassen kritisieren dieses Vorgehen, das Patienten und Angehörige unnötig verunsichert. Ferner weisen die Kassen darauf hin, dass die Versicherten von dem Konflikt nicht betroffen sind. Sie erhalten die Leistungen der häuslichen Krankenpflege wie bislang als Sachleistung.

Pressekontakt:

AOK Nordost
Gabriele Rähse, Pressesprecherin
Tel.: 0800 265080 22202
E-Mail: presse@nordost.aok.de

IKK Nord
Angelika Stahl, Pressereferentin
Tel.: 0381 367 2806
E-Mail: angelika.stahl@ikk-nord.de

BKK-Landesverband NORDWEST
Thomas Fritsch, Pressesprecher
Tel.: 040 251505-258
E-Mail: presse@bkk-nordwest.de

Knappschaft
Kristina Gottschlich, Pressereferentin
Tel.: 040 30388 1825
E-Mail: kristina.gottschlich@kbs.de

Landwirtschaftliche Krankenkasse für Mittel- und Ostdeutschland
Ursula Schlegel, Pressesprecherin
Tel.: 03342 361111
E-Mail: ursula.schlegel@mod.lsv.de

Original-Content von: AOK Nordost, übermittelt durch news aktuell

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