CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: BGB ändern - Rechtsfähigkeit schon vor der Geburt
Zu dem Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig, in welchem dem ungeborenen Kind grundsätzlich ein einklagbarer Anspruch auf Unterhalt zuerkannt wird, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB: Nach § 1 des BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt. Nach dieser Vorstellung ist ein Mensch erst dann als Mensch existent, wenn er die Geburt lebend überstanden hat. Diese Auffassung ist jedoch veraltet. Sie entspricht dem Wissensstand von vor über 100 Jahren. Inzwischen lehrt uns die Medizin, dass das individuelle menschliche Leben ab Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt.
Diese Erkenntnis berücksichtigt unser BGB jedoch nur unzureichend. Immerhin kann der noch nicht geborene Mensch bereits Erbe, Nacherbe und Vermächtnisnehmer sein. Auch kann ein noch nicht geborenes Kind durch einen Vertrag zugunsten Dritter begünstigt werden. Schließlich ist der noch nicht geborene Mensch gegen vorgeburtliche Schäden dadurch geschützt, dass ihm ein entsprechender Schadensersatzanspruch zuerkannt wird. Nunmehr hat das Oberlandesgericht Schleswig dem ungeborenen Kind einen selbständigen, einklagbaren Anspruch auf Unterhalt zugebilligt.
Diese Entwicklung der Rechtsprechung zeigt, dass der im BGB geregelte Beginn der Rechtsfähigkeit den tatsächlichen Erfordernissen des Rechtslebens nicht mehr gerecht wird. Eine Änderung des Gesetzes, durch die der Beginn der Rechtsfähigkeit mit Verschmelzung von Ei und Samenzelle festgestellt wird, ist deshalb zu prüfen.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell