CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Brähmig: Heilbäder und Kurorte in der
Beherbergungsstatistik belassen
Berlin /(ots)Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz) erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
Die Tourismuspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprechen sich mit Nachdruck dafür aus, entgegen einem Gesetzentwurf der Bundesregierung auch in Zukunft in der Beherbergungsstatistik die Übernachtungen in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken zu erfassen. Andernfalls würde die Aussagekraft der Tourismusstatistik in Deutschland wesentlich geschwächt sowie den Heilbädern und Kurorten eine wichtige Planungsgrundlage ihrer Infrastruktur- und Tourismuspolitik entzogen. Dies darf nicht zur Kostenkompensation für die ansonsten zu begrüßende geplante Erfassung der Auslastung der Gästezimmer dienen, die betriebswirtschaftlich wichtiger ist als die bisher erfasste Bettenauslastung.
Laut Angaben des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) entfällt fast die Hälfte der 100 Millionen jährlichen Übernachtungen in deutschen Heilbädern und Kurorten auf Sanatorien und Kurkrankenhäuser, deren Patienten nicht bettlägerig sind, sondern in der therapiefreien Zeit auch die kurortspezifischen touristischen Angebote wahrnehmen. Ohne die Erfassung dieser kurtaxpflichtigen Übernachtungen droht auch der Wegfall der damit verbunden Einnahmen aus der Kurtaxe für die betroffenen Gemeinden. Die Krankenhausstatistik, die laut dem Gesetzentwurf entsprechende Informationen liefern soll, ist kein Ersatz. Denn dort werden die Daten nicht monatlich erhoben, nur mit großer zeitlicher Verzögerung bereitgestellt und sind inhaltlich nicht vergleichbar.
Auch sollte bei der Festlegung der Größe, ab der Betriebe meldepflichtig sind, nicht auf das Gaststättengesetz verwiesen werden. Künftige Änderungen des dort geregelten Erlaubnisvorbehaltes für Betriebe mit mehr als acht Gästebetten, die als Bezugsgröße dient, hätte weitreichende Konsequenzen für die Tourismusstatistik. Stattdessen sollte die Erhebungseinheit eindeutig im Beherbergungsstatistikgesetz festgelegt werden.
Die CDU/CSU-Tourismuspolitiker haben den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes außerdem um Prüfung gebeten, inwieweit die folgenden Vorschläge umgesetzt werden können bzw. welche Kosten damit verbunden wären:
1. die zusätzliche Erfassung der Betriebe mit weniger als neun Gästebetten und damit aller Gästeübernachtungen, da in vielen deutschen Urlaubsregionen die Zahl der Übernachtungen bis zu über 40% höher als nach der bisher amtlichen Statistik liegen dürfte - diese Erfassung könnte unbürokratisch mindestens einmal jährlich erfolgen;
2. eine schnellere Erfassung der Daten als bisher, z.B. über die Bereitstellung durch die Betriebe per E-mail oder Internet. Mit diesen Maßnahmen könnte der Nutzen der Beherbergungsstatistik für die deutsche Tourismuswirtschaft noch beträchtlich verbessert werden.
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