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Meldungstitel: Atemalkoholmessung: Gerichtsurteil bestätigt Bedenken des ADAC

München (ots)

Erstmals hat jetzt ein deutsches Gericht (AG
München 943 OWi 492 Js 128072/99) in einem Urteil zu der umstrittenen
Atemalkoholmessung zu Gunsten eines Autofahrers entschieden. Wie der
ADAC berichtet, war im Zuge einer Verkehrskontrolle bei einem
Fahrzeuglenker ein Atemalkoholtest durchgeführt worden. Das
verwendete Messgerät (Alcotest 7110 Evidential) ermittelte einen Wert
von 0,41 mg/l Alkohol in der Atemluft. Hierfür sieht der
Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 500 Mark sowie 1 Monat Fahrverbot
vor. Die vom Messgerät festge-stellten Werte wurden jedoch vom
Autofahrer angezweifelt. Diese Bedenken wurden durch den vom Gericht
bestellten medizinischen Gutachter bestätigt, der auf systembedingte
Ungenauigkeiten bei der Atemalkoholbestimmung hinwies. Das Gericht
schloss sich der Meinung des Gutachters an und verurteilte den
Autofahrer wegen einer Alkoholfahrt mit mindestens 0,25 mg/l nur zu
einer Geldbuße von 200 Mark ohne Fahrverbot.
Mit diesem Urteil sieht der ADAC seine Vorbehalte gegen die neue
Messmethode bestätigt. Er hält den Einsatz der Atemmessgeräte nur
dann für sinnvoll, wenn Messfehler ausgeschlossen sind. Bis dahin
müsste dem Verkehrsteilnehmer mindestens ein höherer Toleranzwert bei
der Messung eingeräumt werden. Außerdem sollte dem Autofahrer im
Zweifelsfall die Möglichkeit einer zusätzli-chen Blutprobe
zugestanden werden. Bei schweren Fällen, wo es um Geldstrafe und
Fahrerlaubnisentzug geht, ist zumindest beim derzeitigen Stand der
Technik die Verwendung von Atemmessge-räten strikt abzulehnen.
Der ADAC macht im Übrigen darauf aufmerksam, dass niemand
verpflichtet ist, an einem Atemalkoholtest mitzuwirken. Im Falle
seiner Weigerung aber kann der Betroffene zu einer Blutprobe
ge-zwungen werden. Der 38. Deutsche Verkehrsgerichtstag wird sich am
27. und 28. Januar in Goslar unter anderem mit dem Thema
Atemalkoholanalyse befassen.

Pressekontakt:

ADAC-Pressestelle
Maximilian Maurer
Tel.: 089 76 76 2632
Fax: 089 76 76 2272
maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
www-presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: 089 76 76 2078 oder 089 76 76 2049

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