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Lichtpflicht im Ausland Wer nicht leuchten will, muss blechen ADAC: Geldbußen für Lichtmuffel in Europa

München (ots)

Während die meisten Autofahrer im Norden und Osten
Europas bereits ganzjährig auch tagsüber mit Licht fahren müssen, 
gibt es im Süden und Westen des Kontinents vergleichsweise wenig 
Regelungen. Insgesamt gilt in 20 europäischen Staaten eine 
Lichtpflicht. Laut ADAC müssen Lichtmuffel mit Bußgeldern bis zu 200 
Euro rechnen. Hier die Geldbußen in den wichtigsten Ländern:
* Dänemark        (ca. 70 Euro) 
   * Finnland        (50 Euro) 
   * Italien         (ab 35 Euro) 
   * Kroatien        (ca. 40 Euro) 
   * Norwegen        (ca. 190 Euro) 
   * Österreich      (ab 15 Euro) 
   * Polen           (ca. 52 Euro) 
   * Russland        (bis ca. 200 Euro) 
   * Schweden        (ca. 55 Euro) 
   * Slowakei        (ca. 54 Euro) 
   * Slowenien       (ab 40 Euro) 
   * Tschechien      (ca. 18 Euro) 
   * Ungarn          (ca. 40 Euro)
Weil das Fahren mit Licht in Bulgarien, Frankreich, der Schweiz 
und in Deutschland lediglich eine Empfehlung darstellt, drohen dem 
Fahrer hier keine Sanktionen. Während in 17 europäischen Ländern die 
Lichtpflicht auf allen Straßen gilt, muss diese in Italien, Russland 
und Ungarn nur auf den Autobahnen und außerorts beachtet werden. Eine
jahreszeitliche Lichtpflicht besteht ausschließlich in der Slowakei 
und zwar von Mitte Oktober bis Mitte März.
Lichtpflicht bedeutet in der Regel, dass auch tagsüber mit 
Abblendlicht gefahren werden muss. Fahrzeuge, die mit Tagfahrleuchten
ausgerüstet sind, dürfen diese in Österreich, Italien sowie in den 
skandinavischen Ländern benutzen. In den anderen Ländern mit 
Lichtpflicht werden sie überwiegend toleriert.
Wer gegen die Lichtpflicht verstößt, riskiert nicht nur eine 
Geldbuße, ihm drohen auch haftungsrechtliche Nachteile, wie zum 
Beispiel eine Minderung der Schadenersatzleistung. Dabei kommt es 
jedoch immer auf den Einzelfall an. Geklärt werden muss, ob das 
fehlende Licht ursächlich für den Unfall war.

Pressekontakt:

ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München

Tel. (089) 76 76-0
Fax (089) 76 76-28 01

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