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ADAC

38. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar
Bald Rechtsüberholen in Deutschland?
ADAC plädiert für Beibehaltung der derzeitigen Regelung

München/Goslar (ots)

Soll auf deutschen Autobahnen bald rechts
überholt werden dürfen? Diese Frage diskutieren über 1700 Verkehrs-
und Rechtsexperten beim 38. Deutschen Verkehrsgerichtstag am 27. und
28. Januar in Goslar. Der ADAC warnt vor einer drohenden Aufweichung
des Rechtsfahrgebotes, denn es ist zu befürchten, dass
Rechtsüberholen zu deutlich mehr Unfällen auf den bislang sichersten
Straßen Deutschlands führen würde.
Aber auch die anderen Themen, die in Goslar auf der Tagesordnung
stehen sind für Autofahrer von größter Bedeutung. Sollte sich
beispielsweise die Versicherungsbranche mit ihren Vorstellungen
durchsetzen, werden Unfallopfer künftig weniger für ihren Schaden
bekommen. Sowohl bei der so genannten fiktiven Abrechnung, wenn also
der Geschädigte auf Gutachtenbasis abrechnet, als auch beim
Schmerzensgeld wollen die Versicherer Abstriche machen. Experten
gehen davon aus, dass sich so jährlich eine Milliarde Mark an
Scha-denskosten einsparen ließen. Der ADAC wehrt sich auch hier
vehe-ment gegen die permanenten Versuche, die berechtigten
Forderun-gen geschädigter Kraftfahrer zu beschneiden und den bei der
Scha-densregulierung mitwirkenden Anwälten und Sachverständigen zu
unterstellen, sie wollten aus einem Unfall ungerechtfertigt Kapital
schlagen.
Weitere Themen in Goslar behandeln die noch immer umstrittene
Atemalkoholanalyse, die rechtlichen Probleme von Fahrerassistenz- und
Leitsystemen sowie die europäischen Bestrebungen, die Vollstreckung
von Bußgeldern und Führerscheinentzügen wegen Verkehrssünden im
Ausland europaweit zu harmonisieren. Bei den Versicherungsthemen
geht es um die künftige Entwicklung der Kaskoversicherung und um die
Möglichkeiten Unfallverletzten Hilfe bei der Wiedereingliederung zu
leisten. Ein eigener Arbeitskreis ist dem Umweltschutz in der
Seeschifffahrt gewidmet.

Pressekontakt:

Sie erreichen die Pressestelle des ADAC während des
Verkehrsgerichtstages unter der Rufnummer 05321/70 98 29 oder über
die Mobiltelefon 0171 555 2052 (Dieter Wirsich).
Die in Goslar anwesenden Juristen des ADAC stehen ihnen gerne für
Interviews und Fragen zur Verfügung.
Zu jedem Arbeitskreis finden Sie im Internet unter www.presse.adac.de
die Stellungnahme des ADAC.

ADAC-Pressestelle
Telefon: 089 76 76 2632

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 20 78
oder (089) 76 76- 20 49
oder (089) 76 76- 26 25

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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