Atemalkoholanalyse
Gerichte haben zunehmend Probleme
ADAC sieht Vorbehalte gegen neue Messmethode bestätigt
München (ots)
Die deutschen Gerichte haben Probleme mit der im Mai 1998 eingeführten Atemalkoholanalyse zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit von Autofahrern im Straßenverkehr. Nach einer Information des ADAC hat am Dienstag, 25. Januar 2000 ein Richter am Amtsgericht Klötze(Sachsen-Anhalt) zu Gunsten eines alkoholisierten Autofahrers entschieden. Zwei vom Gericht bestellte Gutachter waren sich nicht einig, welcher Promillewert dem festgestellten Atemalkoholwert entspricht. Statt mit einer saftigen Geldstrafe, dem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten und sieben Flensburgpunkten kam der Autofahrer mit einer Geldbuße von 500 Mark, zwei Monaten Fahrverbot und vier Punkten davon.
Während nach Ansicht des einen Gutachters die gemessene Menge von 0,92 mg Alkohol pro Liter Atemluft einem Blutalkoholwert von 1,45 entspricht, kam der andere Experte lediglich zu dem Ergebnis: Der Blutalkoholwert lag mit Sicherheit über 0,8 Promille. Da ein Alkoholdelikt in der Regel erst ab 1,1 Promille als Straftatbestand verfolgt und damit auch hart bestraft wird, sah sich das Gericht gezwungen, die Trunkenheitsfahrt nur als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Ein derartiger Prozess ist allerdings derzeit nur in Sachsen Anhalt möglich. Allein in diesem Bundesland halten die zuständigen Behörden die Atemalkoholanalyse auch bei Werten über 0,8 mg Alkohol in einem Liter Atemluft für so zuverlässig, dass sie auf eine Blutprobe verzichten. In allen anderen Bundesländern wird ab 0,8 mg Alkohol pro Liter Atemluft eine Blutprobe angeordnet.
Der ADAC sieht seine Vorbehalte gegen die neue Messmethode bestätigt. Er hält den Einsatz der Atemmessgeräte zur Bekämpfung von Alkoholfahrten grundsätzlich für sinnvoll, sofern Fehler ausgeschlossen werden können. Bis es so weit ist, sollte dem Autofahrer in Zweifelsfällen die Möglichkeit einer zusätzlichen Blutprobe eingeräumt werden. Bei schweren Fällen, in denen es um Geldstrafen und Führerscheinentzug geht, lehnt der ADAC die Verwendung von Atemmessgeräten strikt ab.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Problematik für die Autofahrer steht das Thema Atemalkoholmessung auch auf dem Programm des heute beginnenden 38. Verkehrsgerichtstages in Goslar.
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