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ADAC

Atemalkoholanalyse
Gerichte haben zunehmend Probleme
ADAC sieht Vorbehalte gegen neue Messmethode bestätigt

München (ots)

Die deutschen Gerichte haben Probleme mit der im
Mai 1998 eingeführten Atemalkoholanalyse zur Feststellung der
Fahrtüchtigkeit von Autofahrern im Straßenverkehr. Nach einer
Information des ADAC hat am Dienstag, 25. Januar 2000 ein Richter am
Amtsgericht Klötze(Sachsen-Anhalt) zu Gunsten eines alkoholisierten
Autofahrers entschieden. Zwei vom Gericht bestellte Gutachter waren
sich nicht einig, welcher Promillewert dem festgestellten
Atemalkoholwert entspricht. Statt mit einer saftigen Geldstrafe, dem
Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten und sieben
Flensburgpunkten kam der Autofahrer mit einer Geldbuße von 500 Mark,
zwei Monaten Fahrverbot und vier Punkten davon.
Während nach Ansicht des einen Gutachters die gemessene Menge von
0,92 mg Alkohol pro Liter Atemluft einem Blutalkoholwert von 1,45
entspricht, kam der andere Experte lediglich zu dem Ergebnis: Der
Blutalkoholwert lag mit Sicherheit über 0,8 Promille. Da ein
Alkoholdelikt in der Regel erst ab 1,1 Promille als Straftatbestand
verfolgt und damit auch hart bestraft wird, sah sich das Gericht
gezwungen, die Trunkenheitsfahrt nur als Ordnungswidrigkeit zu
ahnden.
Ein derartiger Prozess ist allerdings derzeit nur in Sachsen
Anhalt möglich. Allein in diesem Bundesland halten die zuständigen
Behörden die Atemalkoholanalyse auch bei Werten über 0,8 mg Alkohol
in einem Liter Atemluft für so zuverlässig, dass sie auf eine
Blutprobe verzichten. In allen anderen Bundesländern wird ab 0,8 mg
Alkohol pro Liter Atemluft eine Blutprobe angeordnet.
Der ADAC sieht seine Vorbehalte gegen die neue Messmethode
bestätigt. Er hält den Einsatz der Atemmessgeräte zur Bekämpfung von
Alkoholfahrten grundsätzlich für sinnvoll, sofern Fehler
ausgeschlossen werden können. Bis es so weit ist, sollte dem
Autofahrer in Zweifelsfällen die Möglichkeit einer zusätzlichen
Blutprobe eingeräumt werden. Bei schweren Fällen, in denen es um
Geldstrafen und Führerscheinentzug geht, lehnt der ADAC die
Verwendung von Atemmessgeräten strikt ab.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Problematik für die
Autofahrer steht das Thema Atemalkoholmessung auch auf dem Programm
des heute beginnenden 38. Verkehrsgerichtstages in Goslar.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76 26 32
Fax: (089) 76 76 22 72
presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76 20 78
oder (089) 76 76 20 49
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