Beleidigung im Straßenverkehr
Ein Stinkefinger für 8000 Mark
ADAC warnt vor teuren Überreaktionen
München (ots)
Beleidigungen und unfreundliche Gesten im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt, sondern Straftaten und können teuer werden. Selbst relativ harmlose Ausfälle wie eine herausgestreckte Zunge schlagen schon mit 300 Mark zu Buche. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, sich besonders im Umgang mit Polizisten und Politessen in Zurückhaltung zu üben. Denn hier trifft die Beschimpfung nicht nur den Beamten persönlich, sondern auch seinen Dienstherren, den Staat. Die Folge derartiger Ausrutscher ist in den meisten Fällen eine Anzeige.
Wie die ADAC motorwelt in ihrer Mai-Ausgabe berichtet, steigt mit dem Verkehrsaufkommen auch die Aggressivität der Autofahrer. Hitzköpfe sollten sich aber über die kostspieligen Konsequenzen klar sein. Die wohl häufigste Verfehlung, das Zeigen des gestreckten Mittelfingers, kann bis zu 8000 Mark kosten. Den Vogel zeigen oder der so genannte Scheibenwischer sollte dem gestressten Autofahrer schon 750 bis 2000 Mark wert sein. Auch verbale Schmähungen bringen nur Ärger. Mit Strafen zwischen 950 und 2000 Mark muss rechnen, wer einen Polizisten mit Worten wie Holzkopf, Trottel, Wichtelmann oder blödes Schwein tituliert.
Die Höhe der Strafe richtet sich nach den Umständen der Tat und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Zehn bis 30 Tagessätze sind die Regel, ein Tagessatz beträgt den 30. Teil eines Monatsnettogehalts. Generell gilt: Je obszöner die Beleidigung, desto teurer wird es. Tätlichkeiten oder Nötigung können sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Selbstbeherrschung lohnt sich also.
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