Rotlichtverstoß
Nicht immer droht Fahrverbot
München (ots)
Ein Autofahrer, der bei Rotlicht zunächst anhält, dann aber trotz Rotphase nach rechts abbiegt, riskiert nicht immer ein Fahrverbot. In der vom ADAC in seiner Rechtszeitschrift Deutsches Autorecht DAR veröffentlichten Entscheidung hatte der Fahrzeuglenker zunächst korrekt angehalten, war dann aber ohne den Querverkehr zu gefährden mit geringer Geschwindigkeit weitergefahren. Das Amtsgericht sah darin eine rücksichts- und verantwortungslose grobe Nachlässigkeit und verurteilte den Autofahrer zu einer Geldbuße von 250 Mark und einem Monat Fahrverbot. Das OLG Düsssldorf (Beschluss vom 24.8 1999 (2 b Ss (OWi) 162/99 (OWi) 90/99 I) hat den Vorfall nur als Unachtsamkeit eingestuft. Dadurch blieb dem Autofahrer ein Fahrverbot erspart.
In der Entscheidungsbegründung ist das OLG von Milderungsgründen ausgegangen, die ein Fahrverbot nicht mehr notwendigerweise nach sich ziehen musste. So hatte der Autofahrer abgewartet, bis der Querverkehr und insbesondere auch die Fußgänger die Kreuzung verlassen hatten. Ausserdem war er nur mit geringer Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich eingefahren und hatte dabei niemanden gefährdet. Die Regelgeldbuße in Höhe von 100 Mark, die für einen einfachen Rotlichtverstoß vorgesehen ist, schien dem Gericht somit ausreichend.
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