Alkohol am Steuer
Streit um Messverfahren
ADAC fordert Rechtssicherheit
München (ots)
Die Diskussion um die unterschiedlichen Alkohol-Meßverfahren - A-temalkoholanalyse oder Blutprobe - ist neu entflammt. Obwohl sich das Bayerische Oberste Landesgericht erst am 12. Mai (DAR 2000, Seite 316) in einer Grundsatz-Entscheidung für die Atemalkoholanalyse ausgesprochen hat, gibt es im Kampf gegen den Alkohol auf unseren Straßen noch keine einheitliche Rechtssprechung. Wie der ADAC meldet, hat jetzt das Amtsgericht Köln (Az.: OWi 5193/99 vom 27.7.2000) einen vermutlich alkoholisierten Autofahrer freigespro-chen, weil es im Gegensatz zu den obersten bayerischen Richtern Zweifel an der Genauigkeit der eingesetzten Atemalkoholmessung hatte.
Nach Ansicht des ADAC besteht zur Zeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die im Interesse der Verkehrssicherheit so schnell wie möglich beseitigt werden sollte. Da das OLG Köln in nächster Instanz das Urteil des AG Köln überprüfen wird, besteht die Möglichkeit, daß der Bundesgerichtshof schon bald endgültig den Streit über die Genauig-keit der unterschiedlichen Meßverfahren entscheiden wird.
Alkoholstraftaten sind keine Kavaliersdelikte. Aber auch wer zu tief ins Glas schaut, muss sicher sein können, dass ihn ein faires, nach-vollziehbares Verfahren erwartet. Es darf nicht sein, dass die Frage, ob jemand seinen Führerschein verliert oder zur MPU muss, in unter-schiedlichen Teilen unseres Landes unterschiedlich entschieden wird. Der ADAC weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass niemand gegen seinen Willen zu einer Atemalkoholprüfung gezwungen wer-den kann. Im Falle einer Weigerung wird die Polizei in der Regel je-doch eine Blutprobe anordnen.
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