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ADAC

Alkohol am Steuer
Streit um Messverfahren
ADAC fordert Rechtssicherheit

München (ots)

Die Diskussion um die unterschiedlichen
Alkohol-Meßverfahren - A-temalkoholanalyse oder Blutprobe - ist neu
entflammt. Obwohl sich das Bayerische Oberste Landesgericht erst am
12. Mai (DAR 2000, Seite 316) in einer Grundsatz-Entscheidung für die
Atemalkoholanalyse ausgesprochen hat, gibt es im Kampf gegen den
Alkohol auf unseren Straßen noch keine einheitliche Rechtssprechung.
Wie der ADAC meldet, hat jetzt das Amtsgericht Köln (Az.: OWi 5193/99
vom 27.7.2000) einen vermutlich alkoholisierten Autofahrer
freigespro-chen, weil es im Gegensatz zu den obersten bayerischen
Richtern Zweifel an der Genauigkeit der eingesetzten
Atemalkoholmessung hatte.
Nach Ansicht des ADAC besteht zur Zeit eine erhebliche
Rechtsunsicherheit, die im Interesse der Verkehrssicherheit so
schnell wie möglich beseitigt werden sollte. Da das OLG Köln in
nächster Instanz das Urteil des AG Köln überprüfen wird, besteht die
Möglichkeit, daß der Bundesgerichtshof schon bald endgültig den
Streit über die Genauig-keit der unterschiedlichen Meßverfahren
entscheiden wird.
Alkoholstraftaten sind keine Kavaliersdelikte. Aber auch wer zu
tief ins Glas schaut, muss sicher sein können, dass ihn ein faires,
nach-vollziehbares Verfahren erwartet. Es darf nicht sein, dass die
Frage, ob jemand seinen Führerschein verliert oder zur MPU muss, in
unter-schiedlichen Teilen unseres Landes unterschiedlich entschieden
wird. Der ADAC weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass niemand
gegen seinen Willen zu einer Atemalkoholprüfung gezwungen wer-den
kann. Im Falle einer Weigerung wird die Polizei in der Regel je-doch
eine Blutprobe anordnen.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 26 32
Fax: (089) 76 76- 22 72
presse@adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 20 78
oder (089) 76 76- 20 49
oder (089) 76 76- 26 25

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