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Vollstreckung von Verkehrsstrafen in Europa
Schon Bagatellensünden können teuer werden
ADAC: Erst müssen Verfahrensregelen angeglichen werden

München (ots)

Mit der von den Justizministern der EU-Länder
beschlossenen europaweiten Vollstreckung von Bußgeldbescheiden wird
nach Ansicht des ADAC für die Behörden geradezu ein Anreiz zum
Abkassieren deutscher Touristen geschaffen. Denn die Betroffenen sind
in ausländischen Verfahren schon wegen der meist fremden Sprache und
der kaum bekannten Verfahrensregeln im Nachteil. Die Abmachung sieht
unter anderem eine Untergrenze für vollstreckbare Geldbußen auf 40
Euro (rund 80 Mark) vor. Zusammen mit relativ hohen Verwaltungskosten
werden so selbst Bagatellverstöße im Ausland zu einem teueren
Vergnügen.
Darüber hinaus kann sich die ausländische Behörde in ihrer
Landessprache direkt an den deutschen Verkehrssünder wenden, der dann
regelmäßig die Kosten für die Übersetzung zu tragen hat. Im
Schriftverkehr der Behörden untereinander müssen dagegen die
Dokumente übersetzt werden.
Nach Ansicht des ADAC kann es nicht hingenommen werden, dass
aufgrund der in Deutschland geltenden sehr kurzen Verjährungsfrist
von drei Monaten ausländische Autofahrer für in Deutschland begangene
Verkehrsverstöße in ihrem Heimatland so gut wie nie zur Kasse gebeten
werden. Im Gegensatz dazu haben ausländische Behörden oft bis zu zwei
Jahre Zeit, deutsche Autofahrer zu belangen.
Deswegen müssen im Rahmen der europäischen Harmonisierung des
Verkehrsrechts zuerst die Verkehrs- und Verfahrensregeln
vereinheitlicht werden, bevor die Vollstreckung der Strafen
''internationalisiert'' wird.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Dieter Wirsich
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2052
Fax: (089) 76 76- 2801
Dieter.wirsich@zentrale.adac.de
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Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

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