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Recht
Vorsicht vor dem "Geschulten Amtsauge" in Österreich
ADAC: Im Ausland gelten andere Vorschriften

München (ots)

Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte sich laut ADAC ausführlich über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Vor allem ist es wichtig zu wissen, welche Tempolimits herrschen oder was immer Auto dringend mitgeführt werden muss. Darüber hinaus gibt es auf Europas Straßen Regeln und Vorschriften, die es in Deutschland so nicht gibt. Einige kuriose und spezielle Regeln hat der ADAC zusammengestellt.

Belgien: Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht dürfen auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen bei Regen nicht überholen.

Frankreich: Für Führerscheinneulinge gelten zwei Jahre lang gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen: außerorts 80 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h. Ab dem 1. Juli 2012 muss in jedem Auto ein Einweg-Alkoholtester mitgeführt werden.

Italien: Bei Verstoß gegen die Helmpflicht für Krafträder kann für das Krad eine Sicherungsverwahrung für 60 Tage angeordnet werden. Ab einem Promillewert von 1,5 wird das Auto enteignet, wenn Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind.

Griechenland: Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei senkrechten Linien an geraden Tagen. Wer seine Geldbuße nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, muss mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen. Ein Rotlichtverstoß kostet dann 700 Euro statt 350 Euro.

Österreich: Tempomessungen sind hier mittels Geschwindigkeitsschätzung möglich. Ein sogenanntes "Geschultes Amtsauge" kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen (in der Praxis aber kommt das nur noch selten vor).

Polen: Kraftfahrzeuge, die in Polen zugelassen sind, müssen einen Feuerlöscher mitführen.

Spanien: Bei Bezahlung des Bußgelds innerhalb von 15 Tagen wird ein Rabatt von 50 Prozent eingeräumt.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de

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