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Neue Promillegrenze
Jetzt ist Schluß mit lustig
ADAC: Ab ersten April Fahrverbot schon ab 0,5 Promille

München (ots)

Jetzt ist es amtlich: Wer nach dem 31. März mit
0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle
gerät, muss einen Monat lang auf sein Kfz verzichten und 500 Mark
Strafe zahlen. Zusätzlich belastet er sein Flensburg-Konto mit vier
Punkten. Diese kürzlich beschlossene Verschärfung der
Promilleregelung tritt zum 1. April in Kraft. Die bisher geltende
Regelung, nach der erst bei 0,8 Promille ein Fahrverbot ausgesprochen
wurde, entfällt damit. Unabhängig davon bleibt die Grenze zur
absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille bestehen. Wer derart
alkoholisiert erwischt wird, begeht eine Straftat, die mit mindestens
neunmonatigem Entzug der Fahrerlaubnis, mit einer Geldstrafe von
mindestens 30 Tagessätzen und mit sieben Punkten in Flensburg
geahndet wird. Weiterhin gültig bleibt auch die Regelung, wonach ein
Autofahrer eine Straftat begeht, wenn er mit mehr als 0,3 Promille
einen Unfall verursacht oder mit auffälligem Verhalten in eine
Verkehrskontrolle gerät. In diesem Fall drohen ein Entzug der
Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten, eine Geldstrafe von
mindestens 30 Tagessätzen und sieben Punkte in der
Verkehrssünderkartei.
In Europa gilt in den meisten Staaten mittlerweile die 0,5
Promillegrenze. Lediglich in Großbritannien, Irland, Italien,
Luxemburg und in der Schweiz ist man in Sachen Alkohol noch etwas
toleranter. Dort liegt die Obergrenze bei 0,8 Promille. Polen und
Schweden schreiben 0,2 Promille vor, in Rumänien, Tschechien, Ungarn
und in der Slowakei müssen Autofahrer völlig nüchtern bleiben.
Der ADAC rät allen Autofahrern sich angesichts der verschärften
Gesetzeslage keinesfalls an den Grenzwert heranzutrinken. Bereits 20
g Alkohol, das entspricht der Menge, die in 0,5 Liter Bier oder in
einem Schoppen Wein enthalten ist, können ausreichen um mit dem
Gesetz in Konflikt zu kommen. Besser ist es, generell auf
alkoholische Getränke zu verzichten, wenn man sich anschließend ans
Steuer eines Fahrzeugs setzen möchte.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 26 32
Fax: (089) 76 76- 22 72
presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:

Tel.: (089) 76 76- 20 78
oder (089) 76 76- 20 49
oder (089) 76 76- 26 25

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