EU bekommt Zuwachs: Kroatien ab 1. Juli neu dabei
ADAC: Das ändert sich für die Urlauber
München (ots)
Am 1. Juli wird Kroatien der 28. Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Der ADAC sagt, was sich ändert und was gleich bleibt.
EU-Bürger müssen wie bisher einen Reisepass oder Personalausweis bei der Einreise nach Kroatien vorlegen, der noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig ist. Staatsbürger von Nicht-EU-Staaten, die über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat verfügen, benötigen für die Einreise ihren Reisepass, aber kein Visum. Außerdem gibt es auch weiterhin Grenzkontrollen. Der Beitritt zur EU bedeutet allerdings nicht automatisch einen Beitritt zum Schengener-Abkommen über den freien Personenverkehr. An den kroatischen Grenzen zu den Schengen-Staaten Slowenien und Ungarn finden weiterhin Personenkontrollen statt. Auch Flugreisende müssen sich einer Pass- beziehungsweise Ausweiskontrolle unterziehen. Allerdings sind sie jetzt besser geschützt, wenn ein Flug wegen Überbuchung, Streik oder Naturkatastrophe verspätet stattfindet oder ganz ausfällt. Für sie gilt mit dem Beitritt die EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Ab EU-Beitritt dürfen Lebens- und Genussmittel zum eigenen Verbrauch unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Bei einigen Erzeugnissen gibt es Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier.
Für Urlauber, die ihr Haustier mit nach Kroatien nehmen möchten, ändert sich nichts. Erforderlich ist weiterhin der EU-Heimtierausweis. Für Autofahrer ändert sich dagegen einiges: Von kroatischen Behörden verhängte Bußgelder können künftig auch in Deutschland vollstreckt werden. Außerdem: Die außergerichtliche Regulierung von Kfz-Unfällen in Kroatien, an denen ein dort zugelassenes Fahrzeug beteiligt ist, kann künftig auch über einen Schadenregulierungsbeauftragten nach Maßgabe der EU-Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie in Deutschland erfolgen. Zudem können kroatische Versicherungen auch in Deutschland am Wohnsitz des Geschädigten verklagt werden. Die Mindestdeckungssummen werden an den EU-Standard angepasst. Fahrzeuge mit EU-Kennzeichen benötigen zur Einreise nach Kroatien kein eigenes D-Schild als Nationalitätsnachweis mehr. Die Mitnahme der Internationale Grünen Versicherungskarte ist nicht erforderlich. Der ADAC empfiehlt diese aber, da sie als Versicherungsnachweis dient (besonders wichtig bei Fahrzeugen mit Anhängern) und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert. Schlechte Nachrichten für Bootseigner: Wer seine Yacht schon vor dem EU-Beitritt in Kroatien liegen hatte, muss diese eventuell nachversteuern und nachverzollen.
Wird man im Urlaub krank, haben EU-Bürger jetzt auch in Kroatien Anspruch auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung. Dennoch empfiehlt der ADAC, einen Auslandskrankenschutz, der bei Bedarf auch die Kosten für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland übernimmt. Gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland umfassen diese Leistungen nicht.
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