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Auch Fahrradfahrer können Punkte kassieren
ADAC informiert über wichtige Regeln beim Radfahren

München (ots)

Radfahren wird immer beliebter, und mit den steigenden Temperaturen sind immer mehr Zweiräder in den Städten unterwegs. Oft ist Radfahrern aber nicht bewusst, welche Verkehrsregeln auch für sie gelten und wie man sich in bestimmten Situationen verhält. Bußgelder und Punkte werden aber auch für Radfahrer fällig. Daher hat der ADAC einige wichtige Punkte zusammengestellt, die vermutlich nicht jedem Fahrrad- und Autofahrer bekannt sind:

   - Führt ein Radweg an einer Bushaltestelle entlang und hält gerade
     ein Bus an dieser Haltestelle, muss der Radfahrer die Passagiere
     so aus- und einsteigen lassen, dass eine Gefährdung 
     ausgeschlossen ist. Erst dann darf er weiterfahren.
   - Ein Zebrastreifen gibt Fußgängern ein Vorrecht zum Überqueren 
     der Straße. Radfahrer genießen dieses Vorrecht nicht, außer sie 
     steigen ab und schieben das Rad.
   - In Gegenrichtung einer Einbahnstraße zu fahren ist auch mit dem 
     Fahrrad nicht erlaubt. Es sei denn, dies wird durch Schilder 
     explizit erlaubt, wie das viele Städte tun. Auch in solchen 
     Fällen gilt dann rechts vor links, wenn Beschilderungen nichts 
     anderes vorschreiben. Sowohl Autofahrer als auch Radfahrer 
     müssen deshalb bei diesen Einbahnstraßen besonders die 
     Rechts-vor-Links-Regelung beachten. 
   - Oft ist Radfahrern an Kreuzungen mit zusätzlicher Fußgängerampel
     nicht klar, welche Ampel für sie gilt. Bis Ende 2016 müssen sich
     Radfahrer an den Signalen der Fußgängerampel, danach an denen 
     der Autofahrerampel orientieren.
   - Wenn trotz der Radwegbenutzungspflicht (weißes Rad auf blauem 
     Grund) auf der Straße gefahren wird, kostet dies 20 Euro 
     Bußgeld.
   - Telefonieren ist auch Fahrradfahrern nur mit einer 
     Freisprecheinrichtung erlaubt. Wer trotzdem das Handy benutzt, 
     muss mit 25 Euro Bußgeld rechnen.
   - Musik über Kopfhörer zu hören, wird dann zum Problem (10 Euro 
     Bußgeld), wenn das Gehör beeinträchtigt wird und Geräusche des 
     Verkehrs wie Martinshorn oder Polizeisirene nicht mehr 
     wahrgenommen werden können.
   - Seit 2013 muss die Beleuchtung am Fahrrad nicht mehr 
     dynamobetrieben sein, sondern kann auch durch geeignete 
     batteriebetriebene Lichter erfolgen. Auch eine solche 
     Beleuchtung muss laut StVZO fest angebracht sein.
   - Für Radfahrer besonders gefährlich: der tote Winkel. Lkw- und 
     Busfahrer können beim Rechtsabbiegen den Bereich neben den 
     Fahrzeugen schlecht oder gar nicht einsehen. Um als Radfahrer 
     kein Risiko einzugehen, ist es daher besser, hinter einem Lkw 
     oder Bus zu warten, bis diese vollständig abgebogen sind.

"Sicheres Radfahren" ist das Schwerpunktthema, mit dem der ADAC die Verkehrssicherheitsaktion "2015 - ja sicher!" im Mai fortsetzt. Ziel der Aktion ist es, das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers zu stärken und somit die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern.

Diese Presseinformation sowie Bildmaterial finden Sie online unter http://presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter http://twitter.com/adacpresse.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Lucà
Tel.:+ 49 (0)89 7676-2412
E-Mail: katharina.luca@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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