Neu in 2002
Das Euro-Jahr startet mit einer Steuererhöhung
ADAC:
wichtige Änderungen auch im Ausland
München (ots)
Zum ersten Januar wird uns der Euro scheinbar niedrige Kraftstoffpreise bescheren. Doch tatsächlich beginnt das neue Jahr für den Autofahrer mit Mehrausgaben. Die vierte Stufe der Ökosteuerreform verteuert Benzin und Diesel um sieben Pfennig (3,56 Cent) je Liter. Weitere Neuigkeiten, auf die sich die Autofahrer einstellen müssen:
Ab dem 1. Januar 2002 gilt ein neuer Verwarnungs- und Bußgeld-Katalog. Die Beträge werden in Euro ausgewiesen. Erfreulich für die Autofahrer: Die Markbeträge werden im Verhältnis 2:1 umgestellt. 75-Mark-Knöllchen werden mit 35 Euro sogar noch "günstiger". Die Unterscheidung zwischen Verwarnungsgeldern bis 75 Mark und den kostspieligeren Bußgeldern entfällt. Die Verkehrsteilnehmer können sich in einem einzigen Regelwerk darüber informieren, welche Sanktionen drohen, wenn sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen.
Die Straßenverkehrsordnung untersagt künftig ausdrücklich den Betrieb von Radarwarngeräten. Wer trotzdem ein solches Gerät einsetzt, riskiert eine Geldbuße von 75 Euro und vier Flensburgpunkte, zusätzlich die ersatzlose Beschlagnahmung des Gerätes.
Der Standstreifen der Bundesautobahnen soll auf staugefährdeten Strecken unter gewissen Voraussetzungen zeitweise für den fließenden Verkehr freigegeben werden. Dazu wird es ein neues Verkehrszeichen geben (Verkehrslenkungstafel).
Im Frühsommer 2002 soll die "Reparatur-Verordnung" zum Fahrerlaubnisrecht in Kraft treten. Danach müssen auch die Inhaber der alten Klasse-3-Führerscheine zu den ärztlichen und augenärztlichen Pflichtuntersuchungen, wenn sie über das 65. Lebensjahr hinaus Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t fahren wollen (Klasse C1 und C1E ). Im Bereich der Klassen B bzw. BE soll sich nichts ändern.
* In den Innenstädten wird es eine neue Bewohnerparkregelung geben. Damit soll ein befriedigender Ausgleich zwischen den Bewohnern eines Viertels und dem Besucherverkehr gefunden werden.
Bei privatrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem eigentlichen Verfahren eine Güteverhandlung mit Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien obligatorisch, falls diese nicht hoffnungslos zerstritten sind.
In der Berufungsinstanz wird die Möglichkeit des Vortrags von neuen Tatsachen eingeschränkt.
* Durch das Schadenrechtsänderungsgesetz, das voraussichtlich im Sommer 2002 in Kraft tritt, wird die Abrechnung auf der Basis eines Sachverständigengutachtens beschnitten. Mehrwertsteuer wird nur dann noch erstattet, wenn sie wirklich anfällt.
Das Haftungsalter für Kinder wird von acht auf elf Jahre heraufgesetzt, allerdings nur bei Verkehrsunfällen, nicht bei vorsätzlichen Beschädigungen von Kfz durch Kinder.
Schmerzensgeld wird auch bei Gefährdungshaftung gewährt, jedoch entfällt der Schmerzensgeldanspruch bei so genannten Bagatellschäden.
Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs bekommt künftig einen höheren Stellenwert. So wird die Entlastungsmöglichkeit des Schädigers bei Gefährdungshaftung, also bei Unfällen, die niemand verschuldet hat, eingeschränkt und greift nur noch in Fällen "höherer Gewalt".
Bei Gespannen (Zug) haftet künftig auch der Anhängerversicherer. Bisher musste bei Unfällen, die zum Beispiel durch den angekoppelten Wohnanhänger angerichtet wurden, nur die Versicherung des Zugfahrzeugs regulieren. Schwierigkeiten, die dadurch entstanden, weil nur das Kennzeichen des Anhängers, nicht aber das des Zugfahrzeugs bekannt waren, gehören damit der Vergangenheit an.
Auch das "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" bringt für die Autofahrer einige Neuerungen:
Die Gewährleistungsfrist beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge wird auf zwei Jahre verlängert. Kauft man beim Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug, gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist. Die bisher übliche Praxis der Gebrauchtwagenhändler, die gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag auszuschließen, ist nicht mehr zulässig.
Mit ihren Werbeaussagen werden Unternehmen künftig sorgfältiger umgehen müssen. Trifft eine Werbeaussage für ein Produkt nicht zu, kann daraus ein Sachmangel abgeleitet werden. Der Verkäufer muss dann nachbessern, mißlingt dies, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Verbraucherfreundlich ist auch das künftig geltende Prinzip der so genannten Beweislastumkehr. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf eines Produktes muss der Hersteller nachweisen, dass ein bestimmter Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war.
Um einer strengeren Vorschrift zum Fußgängerschutz vorzubeugen, wollen die im europäischen ACEA zusammengeschlossenen Fahrzeughersteller künftig alle Fahrzeuge mit einer Tagesfahrlichtschaltung und mit ABS ausstatten. Die so genannten Kuhfänger werden nicht mehr angeboten. Dies soll für 90 Prozent der neu verkauften Fahrzeuge bis zum September 2002 und für den Rest bis Oktober 2003 umgesetzt werden. Vorausgesetzt, der EU-Rat stimmt diesem Angebot zu.
Auch im Ausland wird sich zum Jahreswechsel einiges ändern:
In der Schweiz "sollen" ab dem 1.1. alle Motorfahrzeuge, also auch Pkw, bei Tag mit Abblendlicht fahren. Ein Verstoß gegen diese Sollvorschrift wird aber nicht mit einer Buße geahndet.
In Frankreich werden Beteiligte an Verkehrsunfällen mit Todesfolge nicht nur auf Alkoholisierung, sondern obligatorisch auch auf Rauschgiftgenuß hin untersucht und einem so genannten Drogentest unterzogen.
Griechenland wird im Laufe des Jahres die jetzt zulässige Promillegrenze von 0,5 halbieren. Ein genauer Zeitpunkt für das Gesetzesvorhaben steht noch nicht fest.
Italien erwägt die Autobahnhöchstgeschwindigkeit auf bestimmten dreispurigen Streckenabschnitten von 130 km/h auf 150 km/h anzuheben. Gleichzeitig sollen die Alkoholkontrollen verschärft und bei Handybenutzung neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden.
Auch die Niederländer wollen Anfang 2002 ein Handyverbot einführen. Ab wann es genau gilt, steht noch nicht fest.
Die Mindestdeckungssummen in Spanien für die Kfz-Versicherung werden auf 100 000 Euro für Sach- und 350 000 Euro für Personenschäden angehoben.
Ungarn verlangt ab Januar die Verwendung von Kindersitzen, ähnlich wie in Deutschland. Während der Wintersaison müssen bei tief winterlichen Wetter- und Fahrbahnverhältnissen Schneeketten mitgeführt werden; ohne diese kann die Einreise verwehrt werden.
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