Alle Storys
Folgen
Keine Story von ADAC mehr verpassen.

ADAC

Neues Schadensrecht
Autofahrer sind noch einmal davon gekommen / Bundestag billigt 2. Schadenrechtsänderungsgesetz

München (ots)

Das jetzt verabschiedete 2.
Schadenrechtsänderungsgesetz, das voraussichtlich schon am 1. August
in Kraft treten wird, hält für die Verkehrsteilnehmer nicht nur Gutes
bereit. Allerdings hätte es viel schlimmer kommen können, vergleicht
man das fertige Gesetz mit dem ursprünglichen Entwurf. Mit den
Neuerungen und Nachbesserungen kann jetzt auch der ADAC leben.
In Zukunft wird ein Geschädigter bei einer Abrechnung auf
Gutachtenbasis die Mehrwertsteuer nur noch dann erhalten, wenn diese
nachweislich auch angefallen ist. Wer selbst repariert und dafür
Teile kauft, wird deshalb die Mehrwertsteuer nur noch für die
gekauften Teile erhalten.
In den Fällen der so genannten Gefährdungshaftung, also bei
Unfällen, die niemand verschuldet hat, kann künftig Schmerzensgeld
gefordert werden. Vom Tisch ist dagegen der Plan, Schmerzensgeld nur
noch für schwerere Verletzungen zu zahlen. Auch bei geringeren
Malaisen, wie zum Beispiel einem Schleudertrauma der Halswirbelsäule
nach einem Auffahrunfall wird es weiter Schmerzensgeld ge-ben, wenn
die Beschwerden mindestens ein bis zwei Wochen anhalten.
Ebenfalls erspart geblieben ist dem Autofahrer eine generelle
Verschärfung seiner Haftung. Kommt es zu einem Unfall zwischen zwei
Kraftfahrzeugen, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Sind an dem
Unfall jedoch schwächere Verkehrsteilnehmern wie etwa Kinder,
Behinderte oder ältere Menschen beteiligt, muss die Kfz-Haftpflicht
zahlen. Schuldlos und haftungsfrei bleibt der Autofahrer nur dann,
wenn "höhere Gewalt", also zum Beispiel eine Naturkatastrophe Ursache
des Unfalls war.
Die Grenze der Schuldfähigkeit von Kindern im Zusammenhang mit
Unfällen im Straßenverkehr wurde von bisher acht Jahren auf elf Jahre
heraufgesetzt. Diese Regelung beruht auf Erkenntnissen von
Kinderpsychologen, nach denen Kinder frühestens in diesem Alter die
Gefahren im Straßenverkehr einschätzen können. Die Anhebung gilt
nicht, wenn Kinder zum Beispiel Steine von der Brücke werfen und
dadurch Personen oder Sachen geschädigt werden.
Mit der längst überfälligen Anhebung der Haftungs-Höchstsummen bei
Schäden ohne Verschulden wird der Schutz der Verkehrsopfer deutlich
verbessert. Dies entspricht einer langjährigen ADAC-Forderung.
Für Rückfragen:
Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801 
Maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: ADAC
Weitere Storys: ADAC