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Urteil: Kein Vollkaskoschutz bei Kakteen-Rettung

München (ots)

Die Vollkaskoversicherung muss nicht zahlen, wenn
ein Pkw-Fahrer einen umfallenden Kaktus in einer Kurve aufzufangen
versucht und dadurch einen Unfall verursacht. Im aktuellen Fall hatte
eine Autofahrerin in einer 90-Grad-Rechtskurve eine Hand vom Steuer
genommen und sich nach rechts gebeugt, um einen Kaktus vor dem Sturz
zu retten. Dabei verriss sie das Lenkrad und geriet mit ihrem Wagen
auf den Gehsteig. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom
27. Juli 2001 (AZ.: 10 U 1088/00, ADAJUR-Dok.Nr. 48344) handelte die
Frau grob fahrlässig, weil sie "in einer Verkehrssituation, die
ge-steigerte Aufmerksamkeit erforderte, nicht nur ihre Aufmerksamkeit
vom Verlauf der Straße abgewandt, sondern auch noch die rechte Hand
vom Lenkrad genommen" hatte.
Das entspricht früheren Gerichtsentscheidungen, wonach es
ebenfalls als grob fahrlässig gilt, wenn sich ein Autofahrer nach
einer auf den Boden gefallenen Zigarette beugt. Der ADAC empfiehlt
deshalb, sich keinesfalls ablenken zu lassen und immer den Blick auf
der Fahrbahn zu haben.

Pressekontakt:

Katja Legner
Tel. (089) 76 76 - 21 08
Fax: (089) 76 76 - 28 01
presse@adac.de
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