In Österreichs Innenstädten
Auf gebührenpflichtige Kurzparkzonen
achten
München (ots)
In den Zentren nicht weniger österreichischer Städte müssen Auto-fahrer für das Abstellen ihres Fahrzeugs zahlen, auch wenn dort nirgends Schilder ausdrücklich auf ein gebührenpflichtiges Parken hinweisen. Laut ADAC sind viele Innenstadtbereiche in Österreich Kurzparkzonen, die immer nur am Beginn der jeweiligen Zone angezeigt werden und die solange gelten, bis man auf das Zeichen "Ende der Kurzparkzone" trifft.
In Österreich gibt es mehr als 200 Städte oder Gemeinden mit Kurz-parkzonen. Gebührenpflichtig ist das Parken allerdings nur in etwa 90 dieser Zonen, für die man aber unbedingt einen Parkschein braucht. Für die über 100 Kurzparkzonen, in denen Parken gratis ist, braucht man generell eine Parkscheibe. Der Automobilclub rät Autotouristen, die den Hinweis auf eine Kurzparkzone übersehen haben, beim Parken in österreichischen Innerstädten darauf zu achten, ob hinter der Windschutzscheibe anderer Autos ein entsprechender Parkschein angebracht ist. Die erforderlichen Parkscheine erhält man an in ge-wissen Abständen aufgestellten Ticket-Automaten. Nur in Wien muss man sich diesen Schein entweder beim österreichischen Partnerclub ÖAMTC, in Tabakläden (Trafiken) oder bei Banken, Sparkassen und den Verkaufsstellen der Wiener Verkehrsbetriebe besorgen. Die maximal zulässige Parkdauer schwankt zwischen einer halben und drei Stunden, der Tarif pro 30 Minuten liegt meist zwischen 30 und 50 Cent.
Das Parken ohne Parkschein wird als Hinterziehung von Abgaben geahndet und kostet zwischen sieben und 21 Euro. Wird das Strafmandat nicht bezahlt, erhält man in aller Regel eine Anonym- oder Strafverfügung über einen deutlich höheren Bußgeldbetrag. Rechtskräftig gewordene Strafverfügungen aus Österreich können auch in Deutschland vollstreckt werden, wenn sie mindestens 25 Euro betragen.
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