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EU will Geldbußen europaweit eintreiben
ADAC: Rechtsstaatliche deutsche Garantien einhalten
Zu große Unterschiede im Verkehrsrecht in Europa

München (ots)

Der von der EU geplante Entwurf eines
Rahmenbeschlusses, nach dem die Mitgliedsländer künftig EU-weit
Geldstrafen eintreiben können, ist nach Ansicht des ADAC durchaus ein
Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Europa. Der
Entwurf, über den die Justizminister der 15 EU-Staaten am Montag in
Luxemburg entscheiden sollen, sieht beispielsweise vor, Bußgelder und
Geldstrafen für Falschparken oder Tempoverstöße über die Grenzen
einzutreiben.
Bei der europaweiten Vollstreckung müssen aber wichtige
rechtsstaatliche Prinzipien beachtet werden. So dürfen zum Beispiel
nur solche Strafen in Deutschland vollstreckt werden, die auch hier
strafbar sind. Der ADAC weist darauf hin, dass Strafen und Bußgelder
im Ausland in der Regel um ein Vielfaches höher sind als in
Deutschland. Daher müssen die im Ausland verhängten Strafen bei ihrer
Vollstreckung in Deutschland auf deutsches Niveau begrenzt werden.
Außerdem sind wegen der meist fremden Sprache und der kaum bekannten
Verfahrensregeln die Betroffenen in ausländischen Verfahren im
Nachteil.
Deshalb appelliert der ADAC an die Bundesregierung, die Interessen
der deutschen Autofahrer bei den Verhandlungen in Luxemburg mit
größtem Nachdruck zu vertreten.
Für Rückfragen:
Bettina Dommnich
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2883
Fax: (089) 76 76- 5140 
bettina.dommnich@adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625
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