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Das Erste, Sonntag, 11. Februar, 17.03 - 17.30 Uhr
30 Jahre ARD-Ratgeber Recht aus Köln

Köln (ots)

Der ARD-Ratgeber Recht aus Köln feiert am Sonntag,
den 11. Februar 2001, 17.03 Uhr sein 30-jähriges Jubiläum mit
zahlreichen neuen Informationsangeboten rund ums Recht. "Bei uns
findet der Zuschauer im Programm und in diversen Zusatzangeboten
verständlich aufbereitet Hilfe, Rat und nützliche Tipps zu
Rechtsfragen, die uns allen im Alltag begegnen", so
Ratgeber-Redakteur Matthias-Josef Zimmermann, der seit 1985 dabei
ist.
Moderatorin der Prämierensendung am 17. Januar 1971 war die
Journalistin Lea Rosh, die spätere NDR-Funkhausdirektorin in
Hannover. In den ersten Beiträgen ging es um Regeln für Skiläufer,
Sozialklauseln im Mietrecht und um das Schweigen vor Gericht.
Die Jubiläumssendung am Sonntag ist die 234. Ausgabe des
ARD-Ratgebers Recht aus Köln. Moderatorin Irmela Hannover wird unter
anderem der Frage nachgehen, was Scheidungswillige zu beachten haben,
wenn sie die vorgeschriebenen 12 Trennungsmonate wie Boris und Babs
Becker auf wenige Monate verkürzen wollen. Des weiteren geht es um
Mahnbescheide, Vollstreckungsbefehle und Gerichtsvollzieher sowie um
Online-Rechtsanwälte und virtuelle Kanzleien im Internet.
Ergänzend zur Sendung erscheint künftig monatlich der Newsletter
"ard-ratgeber recht aktuell", der per e-mail kostenlos zugestellt
oder aus dem Internet (www.ard-ratgeber-recht.de) heruntergeladen
werden kann.  Auf 24 Seiten werden Themen der jeweiligen Sendung
vertieft, aber auch zusätzliche Tipps und Informationen gegeben. In
der ersten Ausgabe geht es unter anderem um die Frage, ob
Scheidungswillige in einer gemeinsamen Wohnung mit nur einem Ehebett
"getrennt" leben können. Außerdem klärt die Ratgeber-Redaktion
darüber auf, was beim Kostenvoranschlag eines Handwerkers zu beachten
ist, wer in Diskotheken und Kneipen tatsächlich für die Garderobe
haftet und ob Eltern ihren Kindern Handy-Verträge untersagen können.
Besonders stolz ist Zimmermann auf das 6.000 Seiten umfassende
Internet-Angebot (www.ard-ratgeber-recht.de), das zum Jubiläum noch
einmal erweitert wurde. Dort finden Internet-Nutzer eine Fülle an
Rechtsinformationen: eine Sammlung von je 1200 Fragen und Antworten
zu den Themen Erbrecht und Arbeitsrecht, ein Rechtswörterbuch mit
3000 Einträgen, ein 3200 Stichworte umfassendes Schlagwortverzeichnis
zu allgemeinen Rechtsfragen sowie die umfangreichste deutsche
Urteilsdatenbank im Internet mit 2000 Richtersprüchen. Im jüngsten
Test-Spezial der Stiftung Warentest zum Thema Internet (Januar 2001)
fand das Internet-Angebot denn auch als "Klassiker der juristischen
Netzwelt" besondere Erwähnung.
Wer noch kein Internet hat, kann auf die gemeinsam mit den
Verbraucherzentralen herausgegebenen Bücher der Ratgeber-Redaktion
zurückgreifen. Erschienen sind bisher die Titel "Nachbarrecht",
"Verein", "Adoption", "Versicherungsvertrag", "Handwerk - Service -
Kundendienst", "Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt", "Abmahnung
und Kündigung" und "Vermögensaufteilung bei Ehescheidungen". Im
Februar erscheinen die Titel "Krise - Trennung - Scheidung",
"Immobilie - Förderung - Steuern" und "Mein Recht als Patient". Die
Nachfrage nach gedruckten Rechtsratgebern ist enorm: So musste der im
Oktober 2000 erschienene Titel "Testament, Erbvertrag, Schenkung"
schon zweimal nachgedruckt werden. Inzwischen arbeitet die Redaktion
an einer Neuauflage, die Anfang März in Druck gehen soll.
Redaktion Matthias-Josef Zimmermann
Rückfragen Uwe-Jens Lindner
WDR-Pressestelle
Tel.: 0221/220 8475
Fotos über www.ard-foto.de

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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