WDR-Pressemitteilung
Pleitgen: Audiovisuelle Dienste von
Dienstleistungsrichtlinie der EU ausklammern
Köln (ots)
Für eine Herausnahme des audiovisuellen Sektors aus dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat sich Intendant Fritz Pleitgen heute in Köln ausgesprochen. Durch die Richtlinie sollen alle Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt erfasst und dem freien Spiel des Marktes überantwortet werden. Es drohten aber nicht nur Lohn- und Sozialdumping und ein Nivellierungswettlauf unter den Mitgliedstaaten. Mit der Richtlinie würde auch die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten für den Rundfunk - wie im Amsterdamer Protokoll garantiert de facto ausgehöhlt. Als Beispiele nannte Pleitgen Regelungen zur Frequenzvergabe, zur Kabeleinspeisung und zur Kontrolle von Medienkonzentration. Vorgaben der in Deutschland zuständigen Bundesländer dazu stünden künftig unter dem Genehmigungsvorbehalt der Kommission. Pleitgen kritisierte auch, dass aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie Medienkonzerne ihre Firmensitze in Länder verlegen könnten, die bereit seien, auf medienspezifische Regulierungen zu verzichten. Die Konzerne könnten ihre insbesondere neuen - Dienste dann ungehindert in alle EU-Staaten exportieren ohne an grundlegende Mindest-Standards für Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde gebunden zu sein.
Eine Dienstleistungsrichtline, die auch den audiovisuellen Sektor erfassen würde, widerspräche im Übrigen fundamental der bisherigen Position der Europäischen Union bei den GATS-Verhandlungen im Rahmen der WTO. Aus gutem Grund seien die audiovisuellen Dienste in der EU de facto von der Handelsliberalisierung ausgeschlossen. Denn nur so erhalte man die nötige Handlungsflexibilität der EU und der Mitgliedstaaten, audiovisuelle Dienste zu regulieren und zu fördern. Dies diene dem Ziel, die kulturelle Vielfalt und den Medienpluralismus zu bewahren und zu stärken. Es sei völlig unverständlich, wenn die EU die Haltung im Rahmen der Handelsliberalisierung verteidige, sie aber innerhalb der EU den Gesetzmäßigkeiten des Binnenmarktes opfern wolle. Die Herausnahme des audiovisuellen Sektors aus der Dienstleistungsrichtlinie sei unverzichtbar, um die bestehende Verhandlungsposition der EU im GATS-Rahmen zu verteidigen. Sowohl beim GATS, als auch bei der Dienstleistungsrichtlinie gelte es, eine breite Definition audiovisueller Dienstleistungen zu Grunde zu legen, die sowohl klassische als auch neue Dienstleistungen erfasse. Denn auf der Basis digitaler und zunehmend konvergenter Medien komme es immer weniger auf den Übertragungsweg an. Entscheidend seien Inhalt und publizistische Wirkung der Dienste selbst.
Rückfragen: Rüdiger Oppers, Unternehmenssprecher Tel. 0221/220-2405
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