Karnevalskostüm im Auto nicht immer erlaubt
Karnevalskostüm im Auto nicht immer erlaubt
Berlin, 5. Februar 2018: Mit der Weiberfastnacht am Donnerstag, den 8. Februar, beginnt die Hochphase der diesjährigen Karnevalssession. Auch wenn die meisten Jecken zu Fuß oder mit dem ÖPNV unterwegs sind, gibt es auch welche, die mit dem Auto anreisen. Sie sollten aufpassen: einige Kostüme und Masken dürfen beim Autofahren nicht getragen werden, weil sie die Bewegungsfähigkeit oder das Sichtfeld einschränken oder das Gesicht des Fahrers verdecken.
Wenn ein Kostüm einen Fahrer bei wichtigen Fahraufgaben behindert und er diese Gefährdung in Kauf nimmt, droht ein Bußgeld. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Clown mit übergroßen Schuhen während der Fahrt die Pedale nicht richtig bedienen kann. Kommt es hier zu einem Unfall, wird Fahrlässigkeit unterstellt.
Bei Masken sind die Regeln noch klarer. Seit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung im Oktober 2017 gilt das Verhüllungsverbot am Steuer. Dort heißt es im Paragraf 23: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Hauptgrund für das Verbot ist die Identifizierbarkeit von Verkehrsteilnehmer in der Verkehrsüberwachung, beispielsweise auf "Blitzerfotos". Als verhüllt gilt allerdings nicht, wer sein Gesicht nur schminkt, auch wenn er es dabei karnevalistisch "toll" treibt.
Um an den jecken Tagen sicherer unterwegs zu sein, rät die Deutsche Verkehrswacht, ausladende Kopfbedeckungen, Kostüme und Masken erst am Zielort anzuziehen oder mit Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen.
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Die Deutsche Verkehrswacht gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen - heute mit mehr als 60.000 ehrenamtlich Engagierten. Sie informieren, beraten und trainieren mit Verkehrsteilnehmern jeden Alters sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Die Zielgruppenprogramme der DVW erreichen rund 2,5 Millionen Menschen pro Jahr. Die DVW finanziert ihre Aktionen und Programme mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie durch Mitgliedsbeiträge und Sponsoring.
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