Elektrokleinstfahrzeuge: DVR und DVW fordern Änderung der BMVI-Verordnung
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Elektrokleinstfahrzeuge: DVR und DVW fordern Änderung der BMVI-Verordnung
10. April 2019 (DVR) - "Bis zur Verabschiedung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKF-V) durch den Bundesrat am 17. Mai 2019, sollte der Entwurf geändert werden. Das fordern der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW). "Wir finden zwar, dass Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) eine sinnvolle Ergänzung im Mobilitätsmix sind, sie dürfen aber ungeschützte Verkehrsteilnehmer nicht gefährden", sagt DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf. Diesen Aspekt berücksichtige die geplante Verordnung zu wenig.
DVR und DVW fordern deshalb, dass auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden müsse. 12 km/h, wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, lägen deutlich darüber und erhöhten das Unfallrisiko auf Gehwegen enorm. Eine klare Aussage treffen beide Verbände auch hinsichtlich des Mindestalters für das Fahren mit EKF: 15 Jahre und eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen hierfür die Voraussetzung sein.
Politische Akteure müssen gemeinsam an einer sicheren Infrastruktur arbeiten
Darüber hinaus seien aber alle politisch Verantwortlichen, vom Bundesverkehrsministerium über die Länder bis zu den Kommunen, gefordert, sich gemeinsam für eine sichere Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer einzusetzen. "Wer mehr Alternativen zum Kfz-Verkehr anbieten möchte, wie EKF oder das Fahrrad, muss den Straßenraum anpassen und neu aufteilen", so Eichendorf. Das bedeute, dass z.B. die aktuelle Novellierung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) den zunehmend dichteren Verkehr, auch durch EKF, berücksichtigen und die Mindestbreiten von Radverkehrsanlagen gegebenenfalls auch erhöhen müsse. Das könne dann auch zu Lasten des Kfz-Verkehrs gehen.
DVW unterstützt Beschluss des DVR
Die Deutsche Verkehrswacht hatte im Vorfeld bereits ähnliche Bedenken geäußert und sich entsprechend positioniert. Daher begrüßte Prof. Kurt Bodewig, DVW-Präsident und Vizepräsident des DVR, den aktuell vom DVR gefassten Beschluss: "Das hohe Schutzbedürfnis vor allem von Kindern und älteren Menschen auf dem Gehweg wird durch den aktuellen Verordnungsentwurf klar missachtet. Ich unterstütze ausdrücklich den Beschluss des DVR und freue mich, dass wir hier weitgehend einig sind".
DVR und DVW kritisieren geplante Ausnahmeverordnung
Das BMVI hatte weiter angekündigt, dass mit der Verabschiedung der EKF-V auch eine Ausnahmeregelung für EKF ohne Lenk- und Haltestange kommen wird. Auch hier sehen DVR und DVW keine Möglichkeit für einen sicheren Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Bodewig gibt eindeutig zu verstehen: "Wir sind offen für neue Mobilitätsformen, brauchen dazu aber sichere Rahmenbedingungen. Diese Bedingungen sind bei Hoverboards und anderen Fahrzeugen ohne Lenkstange nicht erfüllt, diese sollten darum keinesfalls für eine Nutzung im Straßenverkehr erlaubt werden".
Die Forderungen von DVR und DVW kurz zusammengefasst:
- EKF mit Lenk- und Haltestange, die über 6 km/h schnell fahren können, sollen nicht auf Gehwegen fahren dürfen. - Voraussetzung für das Fahren von EKF mit Lenk- und Haltestange ist die Mofa-Prüfbescheinigung und ein Mindestalter von 15 Jahren. - EKF, die für den Straßenverkehr zugelassen werden, müssen mindestens über Bremsen, Licht und Klingel/Hupe verfügen. - Die straßenbaulichen Regelwerke, wie z.B. die neu geplante ERA sollen an den zunehmend dichteren Verkehr, z.B. in ihren Mindestbreiten, angepasst werden. - Sharing-Anbieter und Hersteller von EKF sollen über sicheres und rücksichtsvolles Nutzen der Fahrzeuge verpflichtend aufklären und informieren. - Die gepante EKF-V soll wissenschaftlich begleitet werden. Dabei soll die Unfallentwicklung im Mittelpunkt stehen. - EKF sollen in der Unfallstatistik gesondert erfasst werden. - Das Funktionieren der Bremsen von EKF muss sichergestellt sein, insbesondere bei Nässe. Deshalb regt der DVR eine Bremsenprüfung nach DIN EN 15194:2017-12 an. - Keine Teilnahme am Straßenverkehr für EKF ohne Lenk- und Haltestange. - Der DVR empfiehlt beim Fahren mit EKF von über 6 km/h einen Helm zu tragen.
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