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Elektrokleinstfahrzeuge: DVR und DVW fordern Änderung der BMVI-Verordnung

Elektrokleinstfahrzeuge: DVR und DVW fordern Änderung der BMVI-Verordnung
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Elektrokleinstfahrzeuge: DVR und DVW fordern Änderung der BMVI-Verordnung

10. April 2019 (DVR) - "Bis zur Verabschiedung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKF-V) durch den Bundesrat am 17. Mai 2019, sollte der Entwurf geändert werden. Das fordern der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW). "Wir finden zwar, dass Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) eine sinnvolle Ergänzung im Mobilitätsmix sind, sie dürfen aber ungeschützte Verkehrsteilnehmer nicht gefährden", sagt DVR-Präsident Prof. Dr. Walter Eichendorf. Diesen Aspekt berücksichtige die geplante Verordnung zu wenig.

DVR und DVW fordern deshalb, dass auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden müsse. 12 km/h, wie im Verordnungsentwurf vorgesehen, lägen deutlich darüber und erhöhten das Unfallrisiko auf Gehwegen enorm. Eine klare Aussage treffen beide Verbände auch hinsichtlich des Mindestalters für das Fahren mit EKF: 15 Jahre und eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen hierfür die Voraussetzung sein.

Politische Akteure müssen gemeinsam an einer sicheren Infrastruktur arbeiten

Darüber hinaus seien aber alle politisch Verantwortlichen, vom Bundesverkehrsministerium über die Länder bis zu den Kommunen, gefordert, sich gemeinsam für eine sichere Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer einzusetzen. "Wer mehr Alternativen zum Kfz-Verkehr anbieten möchte, wie EKF oder das Fahrrad, muss den Straßenraum anpassen und neu aufteilen", so Eichendorf. Das bedeute, dass z.B. die aktuelle Novellierung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) den zunehmend dichteren Verkehr, auch durch EKF, berücksichtigen und die Mindestbreiten von Radverkehrsanlagen gegebenenfalls auch erhöhen müsse. Das könne dann auch zu Lasten des Kfz-Verkehrs gehen.

DVW unterstützt Beschluss des DVR

Die Deutsche Verkehrswacht hatte im Vorfeld bereits ähnliche Bedenken geäußert und sich entsprechend positioniert. Daher begrüßte Prof. Kurt Bodewig, DVW-Präsident und Vizepräsident des DVR, den aktuell vom DVR gefassten Beschluss: "Das hohe Schutzbedürfnis vor allem von Kindern und älteren Menschen auf dem Gehweg wird durch den aktuellen Verordnungsentwurf klar missachtet. Ich unterstütze ausdrücklich den Beschluss des DVR und freue mich, dass wir hier weitgehend einig sind".

DVR und DVW kritisieren geplante Ausnahmeverordnung

Das BMVI hatte weiter angekündigt, dass mit der Verabschiedung der EKF-V auch eine Ausnahmeregelung für EKF ohne Lenk- und Haltestange kommen wird. Auch hier sehen DVR und DVW keine Möglichkeit für einen sicheren Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Bodewig gibt eindeutig zu verstehen: "Wir sind offen für neue Mobilitätsformen, brauchen dazu aber sichere Rahmenbedingungen. Diese Bedingungen sind bei Hoverboards und anderen Fahrzeugen ohne Lenkstange nicht erfüllt, diese sollten darum keinesfalls für eine Nutzung im Straßenverkehr erlaubt werden".

Die Forderungen von DVR und DVW kurz zusammengefasst:

- EKF        mit Lenk- und Haltestange, die über 6 km/h schnell fahren können, 
  sollen        nicht auf Gehwegen fahren dürfen.
- Voraussetzung        für das Fahren von EKF mit Lenk- und Haltestange ist die 
  Mofa-Prüfbescheinigung und ein Mindestalter von 15 Jahren.
- EKF,        die für den Straßenverkehr zugelassen werden, müssen mindestens 
  über        Bremsen, Licht und Klingel/Hupe verfügen.
- Die        straßenbaulichen Regelwerke, wie z.B. die neu geplante ERA sollen 
  an den        zunehmend dichteren Verkehr, z.B. in ihren Mindestbreiten, 
  angepasst        werden.
- Sharing-Anbieter        und Hersteller von EKF sollen über sicheres und 
  rücksichtsvolles Nutzen        der Fahrzeuge verpflichtend aufklären und 
  informieren.
- Die        gepante EKF-V soll wissenschaftlich begleitet werden. Dabei soll 
  die        Unfallentwicklung im Mittelpunkt stehen.
- EKF        sollen in der Unfallstatistik gesondert erfasst werden.
- Das        Funktionieren der Bremsen von EKF muss sichergestellt sein, 
  insbesondere        bei Nässe. Deshalb regt der DVR eine Bremsenprüfung nach 
  DIN EN        15194:2017-12 an.
- Keine        Teilnahme am Straßenverkehr für EKF ohne Lenk- und Haltestange.
- Der        DVR empfiehlt beim Fahren mit EKF von über 6 km/h einen Helm zu 
  tragen.

Ansprechpartner für die Presse bei der DVW:

Heiner Sothmann

Pressesprecher

FON: 030 / 516 51 05 21

MOB: 0160 / 9 77 77 024

MAIL: heiner.sothmann@dvw-ev.de

POST: Budapester Straße 31 | 10787 Berlin

WEB: www.deutsche-verkehrswacht.de

Ansprechpartnerin für die Presse beim DVR:

Julia Fohmann

Pressesprecherin

FON: 030 / 22 66 77 130

MAIL: jfohmann@dvr.de

WEB: www.dvr.de

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